Beugestrafe

Fehlen im U-Ausschuss: Benko muss 1500 Euro Strafe zahlen

René Benko (Bildmitte)
René Benko (Bildmitte)(c) APA / Expa/johann Groder
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Der Signa-Gründer war am 4. April nicht im Parlament erschienen. Er begründete das mit einem Gerichtstermin in Innsbruck. Dieser Argumentation folgte das Bundesverwaltungsegricht aber nicht.

Unternehmer René Benko ist vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) wegen seines Nichterscheinens im Cofag-Untersuchungsausschuss am 4. April zu einer Beugestrafe in Höhe von 1500 Euro verurteilt worden. Der Signa-Gründer hatte als Entschuldigung über seinen Anwalt die zahlreichen Sachverhaltsdarstellungen bei verschiedenen Strafverfolgungsbehörden vorgebracht, die es ihm verunmöglichten, sich auf die Einvernahme vorzubereiten. Dieser Argumentation folgte das BVwG nicht.

Ein pauschales Aussageverweigerungsrecht ist für das BVwG „nicht ersichtlich“, wie es in der der APA vorliegenden Entscheidung heißt. Vielmehr könne die Auskunftsperson ihr Entschlagungsrecht im Einzelfall geltend machen. Für sein Nichterscheinen habe der Unternehmer keine genügende Entschuldigung geltend gemacht. Benko hat nun die Möglichkeit, gegen die Entscheidung mit einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof oder mit einer außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof vorzugehen.

Der Signa-Gründer war eigentlich für Ende März geladen. Weil er damals verhindert war, sicherte er zu, sich am 4. April den Fragen der Abgeordneten zu stellen. Über seinen Anwalt Norbert Wess ließ er dann am Tag davor wissen, dass er doch nicht kommen könne. Als Grund führte dieser an, dass gegen Benko und verschiedene Signa-Gesellschaften in den letzten Wochen eine Vielzahl an Sachverhaltsdarstellungen bei verschiedenen Strafverfolgungsbehörden eingebracht worden seien. Daher sei es im derzeitigen Stadium vollkommen unmöglich, einen auch nur ansatzweisen Überblick über die erhobenen Vorwürfe zu erhalten. Mangels Kenntnis der gegen ihn erhobenen Vorwürfe könne Benko „nicht einmal ansatzweise abschätzen, in welchem Ausmaß ihm ein Aussageverweigerungsrecht“ zustehe, lautete die Argumentation.

„Verbindliche Zusage“ für den 22. Mai

Mittlerweile hat der Signa-Gründer sein Kommen in den Cofag-U-Ausschuss am 22. Mai „verbindlich zugesagt“. Benko werde schon am Vortag nach Wien anreisen, hieß es in einem Schreiben von Benkos Anwalt an Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) sowie Verfahrensrichterin Christa Edwards. (APA)

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