Luftfahrt

Gewerkschaftsmitglieder stimmen neuem AUA-KV zu

Die Gewerkschaftsglieder unter den Crews der Austrian Airlines haben wie erwartet dem neuen Kollektivvertrag zugestimmt.
Die Gewerkschaftsglieder unter den Crews der Austrian Airlines haben wie erwartet dem neuen Kollektivvertrag zugestimmt.Imago / Xwirestockx
  • Drucken

Der neue KV läuft bis Ende 2026 und sieht bis dahin drei Gehaltssprünge vor. Im Schnitt steigen die Gehälter um insgesamt 19,4 Prozent. Ebenso lang gilt eine sogenannte Friedenspflicht.

Die Gewerkschaftsglieder unter den Crews der Austrian Airlines (AUA) haben wie erwartet dem neuen Kollektivvertrag (KV) zugestimmt. Das teilte die zuständige Gewerkschaft vida am Donnerstag mit. Die Gewerkschaft und der Betriebsrat Bord hatten dieses Mal - im Gegensatz zur ersten Abstimmung Mitte April - die Zustimmung empfohlen. Der neue KV läuft bis Ende 2026 und sieht bis dahin drei Gehaltssprünge vor. Im Schnitt steigen die Gehälter um insgesamt 19,4 Prozent.

Laut vida haben sich 82 Prozent der Gewerkschaftsmitglieder für den KV ausgesprochen. Die Beteiligung lag bei 84 Prozent. Rund 60 Prozent des AUA-Bordpersonals sind bei der Gewerkschaft. Der Abschluss garantiere über die kommenden drei Jahre hinweg deutliche Einkommenssteigerungen über der Inflationsrate. Daniel Liebhart, Vorsitzender des Fachbereichs Luftfahrt in der Gewerkschaft vida, gab sich nach dem Arbeitskampf zu Ostern nun versöhnlich. Die Gespräche hätten „stets in einem respektvollen Rahmen stattgefunden, selbst in jenen Phasen, in denen wir hart in der Sache verhandelt haben“, erklärte Liebhart.

Friedenspflicht vereinbart

Management und Gewerkschaft hatten sich vergangene Woche nach mehr als 20 Verhandlungsrunden auf einen neuen Kollektivvertrag für die rund 1000 Pilotinnen und Piloten und die 2500 Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter geeinigt. Ein Streik sowie mehrere Betriebsversammlungen hatten im Frühjahr zu Hunderten Flugausfällen geführt und einen Millionenschaden verursacht.

Neben den Gehaltssteigerungen wurde auch eine sogenannte Friedenspflicht vereinbart. Das heißt, während der Laufzeit des Kollektivvertrags bis Ende 2026 dürfen keine Betriebsstörungen in Form von Streiks stattfinden. (APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.