Brigittenau

Drei Sexarbeiterinnen getötet: Mutmaßlicher Täter ist nicht zurechnungsfähig

Zahlreiche Menschen gedachten der drei getöteten Frauen in Wien-Brigittenau.
Zahlreiche Menschen gedachten der drei getöteten Frauen in Wien-Brigittenau.APA / Max Slovencik
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In einem psychiatrischen Gerichtsgutachten wird dem 27-Jährigen eine paranoide Schizophrenie attestiert. Er soll im Februar drei Frauen in Wien erstochen haben.

Der 27-Jährige, der am 23. Februar in einem Asiastudio in Wien-Brigittenau drei Sexarbeiterinnen getötet haben soll, ist laut einem psychiatrischen Gerichtsgutachten, zurechnungsunfähig. Einen diesbezüglichen Bericht des Onlineportals „Oe24.at“ bestätigte der Rechtsvertreter des Beschuldigten, Philipp Springer. Demnach leide der aus Afghanistan stammende Mann an einer paranoiden Schizophrenie, er ist dem Gutachten zufolge als gefährlich einzustufen.

Springer sagte, mit einer Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum nach Paragraf 21/1 Strafgesetzbuch (StGB) sei zu rechnen. „Es ist davon auszugehen, dass mein Mandant die nächsten Jahrzehnte in einer geschlossenen Einrichtung verbringen wird“, sagte der Anwalt.

Springer hatte von Anfang an auf die psychische Erkrankung hingewiesen. Die Staatsanwaltschaft Wien hatte dies am 21. März öffentlich bestätigt. Es stehe „eine psychische Erkrankung des Tatverdächtigen im Raum“, wobei diese Frage ein Sachverständigengutachten klären wird, sagte Behördensprecherin Nina Bussek damals. Insofern kommt die Einschätzung des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann nun wenig überraschend. (APA)

Hilfe und Unterstützung für Frauen

Hier finden Sie eine gesammelte Übersicht der Telefonnummern, die Frauen in Gewaltsituationen helfen. Sie wurden vom Wirtschaftsministerium zusammengestellt. Der Polizeinotruf ist 133. Die Rettung erreichen Sie unter 144. Internationaler Notruf ist 112.

Bei akuten Gewaltsituationen (kostenlos und 24/7 erreichbar)

Frauenhelpline: 0800/222 555
Hier sind Expertinnen rund um die Uhr erreichbar und bieten Ersthilfe und Krisenberatung. Bei akuter Gefahr wird rasch für Hilfe gesorgt.

Opfernotruf: 0800/112 112
Hier gibt es für von Gewalt Betroffene anonyme Hilfe durch Psychologen und professionell ausgebildete Helfer. Zudem wird Rechtsberatung angeboten.

Anlaufstellen und BeratungGewaltschutzzentren Österreich

Tel: 0800 / 700 217

www.gewaltschutzzentrum.at

Frauen und Kinder, die Gewalt in der Familie erleiden, können hier kostenlos und vertraulich mit Beratern sprechen.

Frauenhäuser

·      www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/frauen/anlaufstellen-und-frauenberatung/frauenhaeuser (Übersicht des Frauenministeriums)

·      www.aoef.at (Autonome Österreichische Frauenhäuser)

·      www.frauenhaeuser-zoef.at (Zusammenschluss österreichischer Frauenhäuser)

Frauenhäuser bieten Frauen, die Gewalt in der Familie erleiden, und ihren Kindern eine sichere Wohnmöglichkeit. Insgesamt gibt es rund 30 Frauenhäuser in Österreich, die in zwei Verbänden vernetzt sind (siehe Links). Die Häuser stehen allen von Gewalt betroffenen Frauen offen. Einkommen, Nationalität oder Religion spielen keine Rolle.

Notruf Beratung für vergewaltigte Frauen und Mädchen: 01/523 22 22

www.frauenberatung.at

Diese Wiener Beratungsstelle steht Mädchen und Frauen offen, die von sexueller Gewalt betroffen sind. Sie richtet sich auch an Familienangehörige, Kollegen, Lehrer oder Freunde Betroffener, die Rat brauchen. Auch rechtliche Schritte können besprochen werden.

Weißer Ring
www.weisser-ring.at

Die Verbrechensopferhilfe Weißer Ring bietet kostenfreie Rechtsberatung, schwerpunktmäßig bei Fragen zu Schadenersatz, Opferrechten und zum Verbrechensopfergesetz.

Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels
www.lefoe.at

Diese Hilfestelle steht Frauen offen, die zur Prostitution gezwungen werden oder als Ehefrau oder Hausangestellte nach Österreich „gelockt“ wurden.

Orientexpress
www.orientexpress-wien.com

Diese Frauenberatungsstelle richtet sich ebenso an von Zwangsheirat betroffene Frauen und Mädchen.

Das Ministerium bietet den sogenannten Familienhärteausgleich an, der dazu dient, finanzielle Überbrückung zu gewähren, wenn etwa eine Notsituation geboten ist. Details: www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/familienhaerteausgleich

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