Arbeitsrecht

Mit Schweiß-Shirt Frau belästigt: Entlassung gilt

Erst am Ende des Praktikums traute sich eine junge Frau, vom Geschehenen zu berichten.
Erst am Ende des Praktikums traute sich eine junge Frau, vom Geschehenen zu berichten.Feature: Clemens Fabry
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Zwei Instanzen fanden, dass ein Mann trotz wiederholt anzüglichen Verhaltens den Job behalten darf. Der OGH befürwortet aber nun den Rauswurf.

Frauen sind in der Abteilung dieses Betriebs unterrepräsentiert: Auf 325 männliche kommen fünf weibliche Beschäftigte. Im Sommer aber steigt die Zahl der Frauen, denn dann werden regelmäßig Ferialpraktikantinnen aufgenommen. Als eine 18-jährige HTL-Schülerin ein sechswöchiges Pflichtpraktikum in diesem Betrieb absolvierte, nahm sie zunächst einzelne sexistische Witze wahr. Dann fragte sie aber ein Arbeiter, ob sie Jungfrau sei. Und einige Zeit später zog dieser sein T-Shirt hoch und wischte sich damit den Schweiß vom Gesicht. Für die anderen hörbar sagte er zur Schülerin: „Das ist der obere Teil, wenn du auch den unteren Teil sehen willst, dann müssen wir uns privat treffen.“

Und das war noch nicht alles, was dem Mann angelastet wurde. Aber berechtigte dieses Verhalten zur Entlassung des Arbeiters? Nein, meinten noch die ersten beiden Gerichtsinstanzen. Hinter dem Verfahren stand die Frage, wann eine Mahnung bei Fehlverhalten ausreicht und ob dem Mann hätte klar sein müssen, dass sein Sager gegenüber der jungen Kollegin weitreichende Konsequenzen haben kann.

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