Medienfreiheit

VfGH billigt Terrorbilder: „Leid vor Augen führen“

Zwei Tage danach erinnerten Kerzen an die Gewalttaten in der Seitenstettengasse.
Zwei Tage danach erinnerten Kerzen an die Gewalttaten in der Seitenstettengasse.APA/Georg Hochmuth
  • Drucken

KommAustria und Bundesverwaltungsgericht bemängelten die Berichterstattung von Servus TV über den Anschlag 2020 in Wien: zu streng, entschied der Verfassungsgerichtshof.

Als am Abend des 2. November 2020 ein islamistischer Terroranschlag Wien erschütterte, war Servus TV – wie viele Medien – live dabei. Dem Privatsender wurde nachträglich vorgeworfen, mit Bildern vom Täter und von Opfern die Menschenwürde verletzt und einen Aufruf der Polizei missachtet zu haben, keine Fotos und Videos von den für fünf Personen tödlichen Ereignissen zu veröffentlichen.

Der Verfassungsgerichtshof hat nun erkannt, dass die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) und das Bundesverwaltungsgericht in weiten Teilen zu streng gegen den Sender entschieden hatten. Der VfGH lässt einen Tadel nur noch in engem Rahmen zu.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.