„Tschüss, du Arschloch“

Den Ex seiner Freundin zu ohrfeigen ist nicht versichert

Die Tat machte eine medizinische Behandlung nötig.
Die Tat machte eine medizinische Behandlung nötig.Feature: Clemens Fabry
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Die Idee, für eine Gewalttat die Haftpflichtversicherung zu belangen, scheitert.

Es war ein Sportfest, aber die beiden Kontrahenten hatten sich an dem Abend mehr dem Alkohol denn der Leibesübung verschrieben. Er solle verschwinden, sagte der eine zum anderen. Der Bedrohte ist der aktuelle Lebensgefährte einer Frau, der Bedroher deren Ex-Freund. Beim nächsten zufälligen Treffen 15 Minuten später drehte sich der Spieß aber plötzlich um. „Tschüss, du Arschloch“, sagte der nunmehrige Lebensgefährte der Frau, während er deren Ex eine Ohrfeige gab. Dieser stürzte und zog sich einen Oberschenkelhalsbruch zu. Und wer entschädigt ihn nun?

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