Eintragung als Marke für Marmelade, Salate oder Früchte scheitert an der Originalität.
„Unter Hausgarten ist im Allgemeinen ein (kleiner) Garten, der sich in unmittelbarer Nähe eines Hauses befindet, zu verstehen“, analysierte das Oberlandesgericht Wien messerscharf. Und es verwehrte deswegen dem Begriff „Hausgarten“ die Eintragung als Marke für in Gläser abgefülltes Obst oder Früchte, Marmeladen bzw. Salate.