Religion

Italiens Abgeordnetenkammer stimmt für „Anti-Moschee-Gesetz“

Muslime beten zum Ende des Ramadan in Turin.
Muslime beten zum Ende des Ramadan in Turin.Imago / Imago
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Vereinigungen mit religiösem Hintergrund sollen künftig für die Nutzung von Räumlichkeiten nicht von den Begünstigungen profitieren können, die vom italienischen Gesetz für Wohltätigkeitsorganisationen vorgesehen sind.

Italien will die Zahl islamischer Gebetszentren, die in italienischen Gemeinden in Geschäften, Garagen oder Lagerhallen untergebracht sind, stark einschränken. Trotz Kritik aus der Opposition billigte die Abgeordnetenkammer am Dienstagabend mehrheitlich den Entwurf des sogenannten „Anti-Moscheen-Gesetzes“. Der Gesetzentwurf wurde mit 135 Ja-Stimmen und 112 Gegenstimmen gebilligt. Fünf Abgeordnete enthielten sich der Stimme.

Nun muss noch der Senat, die zweite Kammer des italienischen Parlaments, zustimmen. Vereinigungen mit religiösem Hintergrund sollen künftig für die Nutzung von Räumlichkeiten nicht von den Begünstigungen profitieren können, die vom italienischen Gesetz für Wohltätigkeitsorganisationen vorgesehen sind, lautet der Gesetzentwurf, der von der Rechtspartei „Fratelli d Italia“ um Premierministerin Giorgia Meloni redigiert wurde. Daher sollen künftig keine Gebetszentren mehr in Geschäften oder in anderen Räumlichkeiten eröffnet werden können, wie es islamische Vereinigungen in mehreren italienischen Städten tun.

Opposition sieht Religionsfreiheit in Gefahr

Der Initiator des Entwurfs, Fabrizio Rossi, erklärte, die islamischen Kulturverbände hätten in Italien die günstigen Vorschriften für Wohltätigkeitsorganisationen zu ihrem Vorteil genutzt. Dies habe dazu geführt, dass de facto Moscheen „in Gebäuden eröffnet wurden, die nicht den städtebaulichen, strukturellen und sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen“. Die Oppositionsparteien kritisierten den Vorschlag. Sie wiesen darauf hin, dass er die Religionsfreiheit beeinträchtige.

Das lombardische Regionalparlament hatte 2015 ein Gesetz verabschiedet, um die Errichtung von Moscheen zu verhindern. Die regionalen Behörden wollten demnach streng prüfen, ob ein religiöses Gebäude ins Stadtbild passt. Auch islamische Kulturzentren konnten laut dem Gesetz strengen Kontrollen unterzogen werden. Das italienische Verfassungsgericht hatte das lombardische Regionalgesetz aufgehoben. Laut dem Spruch der Verfassungsrichter verstößt das Gesetz gegen Artikel 19 der italienischen Verfassung, welche Religionsfreiheit garantiert. (APA)

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