Prozess

Brandstifter wegen Mordversuchs in Kärnten zu zwölf Jahren Haft verurteilt

Ein 56-Jähriger ist am Landesgericht Klagenfurt des versuchten Mordes schuldig gesprochen worden.
Ein 56-Jähriger ist am Landesgericht Klagenfurt des versuchten Mordes schuldig gesprochen worden.APA
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Die Geschworenen waren sich einig, dass der Mann das Haus in Villach angezündet hat, um seine Ex und ihren neuen Freund zu töten. Er bestritt das. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein 56-jähriger Mann ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt wegen versuchten Mordes zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Dem Mann war vorgeworfen worden, im vergangenen Sommer in einem Mehrparteienhaus in Villach Feuer gelegt zu haben, um seine ehemalige Lebensgefährtin und deren neuen Freund zu töten. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Der aus Rumänien stammende Angeklagte hatte sich zu Prozessbeginn im März vor dem Geschworenengericht unter Vorsitz von Richter Bernd Lutschounig nur teilweise schuldig bekannt. Das Feuer habe er verursacht, aber er hätte nicht beabsichtigt, jemanden zu töten. Er habe dem neuen Freund seiner Ex-Lebensgefährtin lediglich einen Schrecken einjagen wollen. Verletzt wurde bei dem Feuer niemand, weil es rechtzeitig entdeckt wurde.

Mit Mord gedroht

Die Geschworenen waren nach nicht einmal einstündiger Beratung einstimmig, mit acht zu null Stimmen, zu der Entscheidung gekommen, dass es sich bei der Tat um einen versuchten Mord gehandelt hatte. Richter Lutschounig begründete die Strafhöhe damit, dass es zwar nur beim Versuch geblieben war, erschwerend kam aber das Zusammentreffen von gleich drei Verbrechen - zwei Mordversuche und eine Brandstiftung - hinzu. Der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft meldete Berufung gegen die Strafhöhe an.

Am Abend des 8. Augusts 2023 hatte der 56-Jährige seine Ex-Lebensgefährtin, die mittlerweile bei ihrem neuen Partner wohnte, in der Wohnung aufgesucht. Dabei sei es zu einem Streit gekommen, der neue Lebensgefährte der Frau sagte auch aus, der Rumäne habe danach telefonisch mit einem Mord gedroht.

Benzin „versehentlich“ entzündet

In der folgenden Nacht kaufte der 56-Jährige Benzin bei einer Tankstelle, sagte Staatsanwalt Christian Pirker. Er ließ sich mit einem Taxi zu dem Wohnhaus bringen und verteilte das Benzin vor der Wohnungstür. Danach brach der Brand aus - wie der Angeklagte angab, hätten sich die Dämpfe „versehentlich“ durch seine Zigarette entzündet. Er habe mit dem Benzin nur dem neuen Freund seiner Ex Angst machen wollen.

Der Verteidiger des Rumänen meinte, sein Mandant hätte nur knapp drei Liter Benzin gekauft. Dies sei ein Indiz dafür, dass er kein großes Feuer legen wollte. Der Angeklagte sei davon ausgegangen, dass das Feuer am Steinboden von selbst erlöschen würde. Niemals hätte er seiner ehemaligen Lebensgefährtin, die er noch immer liebte, etwas antun wollen.

„Hier ging es um Rachegelüste“

Dass bei dem Brand nicht mehr passiert war, war nur einem Nachbarn zu verdanken: Er hatte das Feuer bemerkt, als er kurz vor 4.00 Uhr auf die Toilette gehen wollte. Wäre das nur ein paar Minuten später gewesen, so wäre das ganze Gebäude in Vollbrand gestanden, hatte ein Sachverständiger vor Gericht erklärt. Das Benzin sei nämlich nicht nur auf dem Boden verschüttet worden, sondern auch an die Tür und die Wand.

Die Verteidigung hatte kritisiert, dass die ehemalige Lebensgefährtin des Mannes trotz mehrfacher Ladung nicht vor Gericht aussagen wollte. Dass sie Angst vor dem Angeklagten hätte, sei eine „Schutzbehauptung“, sie hätte entgegen ihren Aussagen nämlich sehr wohl guten Kontakt mit dem Rumänen gehabt.

Staatsanwalt Pirker hatte in seinem Schlussvortrag vor allem die Verantwortung des Angeklagten thematisiert, dass er den neuen Freund seiner Ex nur „erschrecken“ wollte: „Wie soll der draufkommen, dass es der Angeklagte war, der Benzin verschüttet hat?“ Der 56-Jährige habe zielgerichtet gehandelt und das Benzin „nicht irgendwo vergossen“, sondern so, dass ein größtmögliches Feuer entstehen konnte - „und eben nicht am helllichten Tag, wenn die Bewohner bei der Arbeit sind, sondern kurz vor 4.00 Uhr. Das hat mit einem Erschrecken nichts mehr zu tun, hier ging es um Rachegelüste.“ (APA)

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