Ein Schuldspruch im Bier-Insiderprozess

Der seit Anfang April laufende Prozess gegen 16 ehemalige österreichische "Bierbarone" bzw. deren Familienmitglieder ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht in erster Instanz mit einem Schuldspruch und vier Freisprüchen zu Ende gegangen. Der Richter sprach Nikolaus Kretz, Sohn von Ex-Brau Union-Vorstand Fritz Kretz, schuldig, sein Insiderwissen ausgenutzt zu haben.

Kretz hat demnach bei seinen Aktienkäufen zwischen November 2002 und Jänner 2003, bei dem im Jahr 2003 erfolgten Verkauf der BBAG/Brau Union an den niederländischen Heineken-Konzern Insiderinformationen missbraucht und sich unrechtmäßig bereichert zu haben. Er wurde zu einer Geldstrafe von 360 Tagsätzen zu jeweils 50 Euro - in Summe also 18.000 Euro - und im Nichteinbringungsfall zu einer Ersatzhaftstrafe von 180 Tagen, sowie zur Abschöpfung der Bereicherung in Höhe von 85.000 Euro verurteilt. Kretz muss auch die Verfahrenskosten tragen.

Freisprüche gab es dagegen für die anderen Angehörigen der Familie Kretz - Fritz Kretz, Erika Kretz, Barbara Kretz-Mirtl, die Ehefrau von Nikolaus Kretz, und deren Mutter Elisabeth Kretz. Die restlichen 11 Angeklagten wurden schon im April freigesprochen. Sowohl gegen das Urteil als auch gegen die Freisprüche wird berufen, die Urteil sind somit nicht rechtskräftig. Der Prozess geht nun in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Wien weiter.

Der Verteidiger legte wegen Nichtigkeit Berufung gegen das Urteil ein, auch in Bezug auf die Höhe des Abschöpfungsbetrages. Auch die Staatsanwaltschaft berief, sowohl gegen die Freisprüche für die vier restlichen angeklagten Mitglieder der Familie Kretz als auch gegen die Höhe des Abschöpfungsbetrages bei Nikolaus Kretz. Die Vertreterin der Finanzmarktaufsicht, die sich dem Verfahren angeschlossen hatte, berief ebenfalls.

(APA)

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