Glaubenskrieg auf der Nummerntafel

Polizei Graz
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Auf Kennzeichen von Grazer Taxis wurden die Kreuze vom Landeswappen herunter gekratzt. Die Polizei ermittelt. Rechtliche Konsequenzen sind unklar.

GRAZ.„Und jetzt das!“ Eduard Ruschka, oberster Taxivertreter in der steirischen Wirtschaftskammer, ist „entsetzt“. Erfolgreich wurden in den vergangenen Jahren durch Aufklärungsarbeit Vorurteile gegenüber ausländischen Taxilenkern abgebaut, gingen die davor oft gehörten „Aber bitte ein Inländer“-Wünsche der Fahrgäste zurück. „Und jetzt das!“

Der Auslöser für Ruschkas Empörung: Bei einigen Grazer Taxis wurde am Kennzeichen das Kreuz am Landeswappen weg gekratzt. Bis Freitagnachmittag waren bei der Polizei 18 Fälle bekannt, die meisten davon waren am Grazer Flughafen aufgetaucht. In zumindest 16 Fällen haben Fahrzeugbesitzer und Lenker einen muslimischen Hintergrund. Konkrete Täterhinweise hat die Polizei aber noch keine. Die Fahrzeuglenker beziehungsweise -besitzer der betroffenen Taxis wurden jedenfalls aufgefordert, ihre Kennzeichen umzutauschen. „Die Kennzeichen sind durch die Sachbeschädigung ungültig“, begründet man bei der Polizei.

Unklare Rechtslage

Bezüglich der strafrechtlichen Konsequenzen sind sich die Experten noch uneins. Selbst in der Polizei pendeln die Interpretationen zwischen Urkundenfälschung und -verfälschung (Veränderung des gedanklichen Inhalts) beziehungsweise Urkundenunterdrückung, da es sich beim Kennzeichen um eine öffentliche Urkunde handle, die durch das Zerkratzen von einem Unbekannten unbrauchbar gemacht wurde, auch wenn sie nicht weggenommen (unterdrückt) wurde.

Da es sich beim Panther um das offizielle Wappentier der Steiermark handelt, könnte zudem das Landeswappengesetz schlagend werden. Darin ist Aussehen und der Schutz des Landessymbols – ein weißer Panther auf grünem Grund, darüber der Herzoghut mit Kreuz – geregelt. Im konkreten Fall wäre laut Alfred Temmel, Leiter des Verfassungsdienstes im Land, eine Verwaltungsstrafe durch die Bezirkshauptmannschaft möglich. Der Strafrahmen reicht bei schweren Vergehen theoretisch bis 750 Euro.

Der Taxi-Innung selbst sind gewerberechtlich dagegen die Hände gebunden, wie Standesvertreter Ruschka bedauert. Einziger Angriffspunkt derzeit sei Paragraf 4, wonach der Lenker „rücksichtsvoll und besonnen“ vorgehen müsse. „Von Besonnenheit kann da ja keine Rede mehr sein“, schimpft Ruschka gegenüber der „Presse“.

In seiner eigenen Grazer Funkgruppe würde ein derartiges Delikt jedenfalls mit dem sofortigen Ausschluss geahndet werden. „Weil eine derartige Entgleisung genossenschaftsschädlich ist, kann man das nicht durchgehen lassen“, begründet Ruschka. Schon in der kommenden Woche will er die Gremien in der Wirtschaftskammer mit der Thematik beschäftigen.

Die Image-Arbeit der jüngeren Vergangenheit ist jedenfalls nachhaltig zerstört. Bereits am Freitag kam bei telefonischen Taxi-Bestellungen wieder öfter der dezidierte Wunsch nach einem inländischen Fahrer.

LEXIKON

Das steirische Landeswappen besteht aus einem, im grünen gotischen Dreiecksschild dargestellten silbernen Panther (feuerspeiendes Fabelwesen mit Pferdekopf, Löwenmähne, Löwenschwanz) und dem, auf das Schild aufgesetzten, steirischen Herzogshut.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.09.2007)

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