Neue Regeln braucht das Jahr

FABRY Clemens
  • Drucken

Was kommt, was geht. Der Jahreswechsel ist ein gern gewählter Stichtag, um Vorschriften wirksam werden zu lassen: Ein Blick auf Gesetzesänderungen, die seit Anfang der Woche gelten, und eine Vorschau auf das restliche Kalenderjahr.

Licht am Tag, einst als Meilenstein in Hubert Gorbachs Verkehrssicherheitsarbeit bejubelt und anno 2005 einstimmig im Nationalrat beschlossen, hätte mit den Schlägen der Pummerin Geschichte sein sollen. Hätte sollen, weil die vor jedem Inkrafttreten obligate Kundmachung im Online-Bundesgesetzblatt auch am Vormittag des 2. Jänner noch nicht erfolgt ist. Ob der Bundespräsident vom vielen Unterschreiben gegen Jahresende einen Tennisarm bekommen hat oder der Staatsdruckerei der Web­space ausgegangen ist, konnte nicht eruiert werden.

Um zumindest beim Thema Licht am Tag rechtliche Kollateralschäden möglichst zu vermeiden, bleiben alle derzeit serienmäßigen oder nachgerüsteten Tagfahrlichtschaltungen unverändert zulässig. Quasi als Ausgleich zur neu gewonnenen Freiheit wird eine andere Zwangsbeglückung eingeführt: Die Mehr-oder-weniger- Winterreifenpflicht für Kraftwagen bis 3,5 t entspringt dem Chaos, das am 15. November letzten Jahres aus der Wiener Außenringautobahn einen tief verschneiten Parkplatz gemacht hat. Zwischen 1. November und 15. April müssen alle auf Schnee, Matsch oder Eis fahrenden ­Autos rundum Winterreifen montiert haben. Das Parken ist mit Sommerreifen ebenso erlaubt wie das Fahren bei winterlichen Bedingungen außerhalb der genannten Zeit, zum Beispiel bei sommerlichen Schneefällen im Hochgebirge. Welcher Gummi jedoch als Winterreifen gilt, ist nach wie vor ungeklärt, voraussichtlich wird eine Kennzeichnung mit „M+S“ und 4 mm Profiltiefe nötig sein. Schneeketten an sommerbereiften Antriebsrädern sind als Alternative nur auf lückenlos mit Schnee oder Eis bedeckter Fahrbahn zugelassen. Strafsanktion: Das Organmandat kostet 35 Euro, bei Unfällen oder anderen groben Folgen geht der Strafrahmen bis 5000 Euro.

Teures Telefonieren

Wenn wir schon beim Thema Strafen sind: Als Motivation für den Kauf einer Freisprecheinrichtung wurde das Handytelefonieren von 25 auf 50 Euro verteuert. Geblieben ist, dass nur bei der Tat ertappte und aufgehaltene Lenker zahlen müssen.

Mit dem EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz können Verkehrsstrafen über 70 Euro aus allen EU-Ländern in Österreich kassiert werden. Zur Wahrscheinlichkeit der Motivation, selbiges tun zu wollen, ein kleiner Hinweis: Der Geldbetrag bleibt zur Gänze der heimischen Behörde...Wer schon jetzt ein schlechtes Gewissen hat, kann teilberuhigt sein: Übertretungen, die vor dem 1. März 2008 begangen wurden, fallen nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes. Bei der Wiedereinreise in jenes Land kann es jedoch zu Nachforderungen der örtlichen Vollstrecker kommen. Nach Berichten des ÖAMTC treibt ­Italien schon jetzt offene Strafen in ­Ös­­terreich ein – und zwar mit ­Inkassobüros, damit das Geld auch über den Brenner wandert.

Mit Rücksicht auf die Mindesthöhe der länderübergreifend einzutreibenden Bußgelder sollen die Strafen für das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 30 km/h mindestens 70 Euro betragen. Diese Erhöhung ist spätestens mit 1. März geplant, muss aber noch vom Nationalrat beschlossen werden.

Ausländische Autofahrer, die in Österreich eine Verkehrsüber­tretung begehen, haben jedoch weiterhin gute Chancen, ungeschoren davonzukommen: Die meisten ­europäischen Länder ­verweigern mit unterschiedlichen Argumenten die Bekannt-
gabe von Fahrzeughaltern und -lenkern.

Als taugliche Abhilfe gilt hier die Anhaltung an Ort und Stelle samt prompter Begleichung der Strafe oder Abgabe einer Sicherheitsleistung. Eine diesbezügliche Spezialität ist über ­Ungarn zu berichten: Die dortige Polizei ist nicht befugt, Strafgeld einzuheben. Besteht ein Ur­lauber darauf, seine Strafe gleich zu bezahlen, kommt das einem Bestechungsversuch gleich.

Preisschub bei Neuwagen

Wer beruflich auf sein Auto angewiesen ist, möge bedenken: Finanzamtlich gültig sind ab 1. Jänner nur Fahrtenbücher in Papierform oder mittels einer Software, die nachträgliche Veränderun-
gen der Daten nicht zulässt. Ab 30.000 Kilometer Fahrleistung im Jahr muss für das darüberliegende Kilometergeld Lohnsteuer und Sozialversicherung bezahlt werden. Wenigverdiener (unter der lohnsteuerpflichtigen Einkommensgrenze) haben die Möglichkeit, statt der Pendlerpauschale eine Steuergutschrift zu bekommen.
Ein mehr oder weniger dezenter Preisschub bei Neuwagen wird mit der NoVA-Reform ab 1. Juli Realität. Vom NoVA-Malus betroffen sind Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß ab 180 g/km, das sind Benziner ab 7,5 Liter und Dieselfahrzeuge ab 6,7 ­Liter Normverbrauch. 2010 wird die­se Grenze auf 160 Gramm ab­gesenkt.

Alternativantriebe bekommen einen Bonus von 500 Euro, unterliegen aber ebenfalls, je nach CO2-Ausstoß, dem Bonus-Malus-System. Auch die vorzeitige Erfüllung von Stickoxid-Grenzwerten wird mit einem Bonus belohnt. Die bisherige Partikelfilter-Bonifizierung läuft mit ­Ende Juni aus, der Malus von 300 Euro für Filterlose bleibt natürlich ­aufrecht.

Für die Kontrolle der Autobahnvignetten wird die Asfinag auf acht automatisierte Kamerasysteme zurückgreifen. 2008 kostet das Jah­res­pi­ckerl für Pkw 73,80 Euro – um 1,20 Euro mehr als zwischen 2001 und 2007. Wer für Tschechien ­eine ­Vignette braucht, zahlt je nach Vignet­tenart von 0,80 Euro bis 3,80 Euro mehr. In der Slowa­kei bleiben die Vignet­ten­preise unverändert, das Jahrespickerl in der Schweiz wird sogar um 1,50 Euro billiger und schlägt mit günstigen 25 Euro zu Buche. In Ungarn hat die aufklebbare Vignette gänzlich ausgedient: Man erhält lediglich einen Beleg, der vom ersten Tag der Gültigkeit an ein Jahr aufbewahrt werden muss.

Eine Citymaut nach Londoner oder Stockholmer Vorbild ist in Österreich auch 2008 nicht zu erwarten – die Wiener Version heißt Kurzparkzone. Mit neuen gelben Parkscheinen kann ab 1. Februar zwei Stunden geparkt werden, was sich durch die unselige Ausdehnung bis 22 Uhr für Lokalbesuche oder Kulturveranstaltungen noch immer nicht ausgeht.

Ausweichhakenprüfung

Wer schon immer den Motorradführerschein machen wollte, sollte das im Frühjahr erledigen: Spätestens ab Mitte Juni sind die Fahrschulen mit den Maturanten mehr als ausgebucht, zudem ist das Motorradfahren in adäquater Schutzkleidung bei sommerlicher Hitze wenig erbaulich. Und ab 1. Oktober wird die Motorradfahrprüfung spürbar schwieriger. Durch die ­unumgängliche Umsetzung einer EU-Richtlinie (zum ohnehin spätestmöglichen Termin) müssen Zweiradaspiranten zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben einen Ausweichhaken schlagen und
eine Gefahrenbremsung durchführen; beides findet bei mindestens 50 km/h statt, was durch eine ­Messanlage nachzuweisen ist. Noch ohne bekannten Termin ist die im Detail großkoali­tionär erst auszupackelnde Verschärfung des Vormerksystems für Alkoholkonsumenten.

Und nicht zuletzt ist zu be­fürchten, dass auch 2008 an­lass­bezogen mehr oder ­weniger durchdachte Bestimmungen über­falls­artig in Kraft gesetzt werden. Vielleicht schneit es ja am 17. April auf der Außenringautobahn.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.