Bundesländer: Streng, liberal und eine Ausnahme

In Klagenfurt sei die Zahl derjenigen, die im Zentrum als Straßenmusiker auftreten wollen, „immer größer“ geworden, sagt Birgit Londer in der Abteilung Straße und Verkehr der Kärntner Landeshauptstadt. Konkrete Einschränkungen: Verstärker dürfen beim Musizieren nicht verwendet werden und die Musiker müssen alle zehn Minuten ihren Standplatz wechseln. In der Vorweihnachtszeit und an Tagen, an denen in der Stadt musikalische Feste stattfinden, gibt es keine Genehmigungen. ben

In St.Pölten steht er praktisch täglich in der Kremsergasse, der größten Einkaufsstraße der Stadt; er ist fast eine Institution, der blinde Straßenmusikant mit seinem Keyboard. „Früher hat er sich regelmäßig eine Bewilligung geholt, jetzt nicht mehr“ sagt Karin Frischmann vom Bürgerservice. Er spielt trotzdem. Theoretisch müssten alle Straßenmusikanten um eintägige Bewilligungen ansuchen, ein Musikant oder eine Gruppe darf nur einmal pro Woche auftreten. Praktisch wird das in St. Pölten aber liberal gehandhabt. gr

In Salzburggibt es dagegen strenge Regeln. „Sie haben sich bewährt. Es gibt keine Beschwerden“, erklärt Gerhard Pfingstl im Straßen- und Verkehrsamt der Stadt. Während Chöre und Blasmusikkapellen mit ihrem gesamten Instrumentarium auftreten dürfen, müssen einzelne Musiker und kleinere Personengruppen Auflagen beachten: Trommeln, Schlagzeuge, Saxophone, Trompeten und andere laute Instrumente sind verboten. c.l.

In Graz vollzieht die Ordnungswache die „Straßenmusikverordnung“. Demnach dürfen Straßenmusiker nur zwischen 10 und 21 Uhr aktiv sein. Mindestabstände zu Schulen, Musikerkollegen (je 50 Meter) sowie Gastgärten, Haus- und Geschäftseingängen (je drei Meter) sind einzuhalten. Nach einer Stunde müssen Straßenkünstler ihren Standort wechseln und mindestens 50 Meter weiter ziehen. Dennoch: Die Grazer Straßenzeitung „Megaphon“ hat eine CD mit Straßenmusikanten produziert. Sie ist vergriffen. hoe

In Innsbruck sind Straßenmusiker eine Ausnahmeerscheinung. Waren es 2006 noch 90, so wurden im Vorjahr nur mehr 33 Genehmigungen vom zuständigen Veranstaltungsreferat ausgegeben. Gebühr für ein dreitägiges Permit: 28 Euro – von Montag bis Mittwoch oder von Donnerstag bis Samstag. Sonntag herrscht Ruhe. Blechblasinstrumente, elektronische Verstärker, Schlagzeug, Trommeln und Dudelsäcke sind verboten. Alle 30 Minuten muss der Standort gewechselt werden – um mindestens 150 Meter. ars

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.02.2008)

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