Tribunal gegen jungen Mann: Täter verurteilt

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Opfer wurde gequält, die Tat auf Video aufgezeichnet.

Linz. „So eine Verrohung von jungen Leuten sieht man wirklich ganz, ganz selten“, stellte Richter Walter Aichinger im Rahmen eines Strafprozesses gegen sieben junge Leute in Linz fest. Diese hatten vor vier Jahren ein äußerst brutales, privates Tribunal gegen einen heute 23-Jährigen veranstaltet. Sechs Stunden lang wurde der Mann geschlagen und gequält, davon wurde ein 80-minütiges Handyvideo gemacht.

In der Nacht auf Donnerstag endete die Verhandlung mit nicht rechtskräftigen Schuldsprüchen für sechs Angeklagte, eine Beschuldigte hatte am Mittwoch im Gerichtssaal eine Panikattacke bekommen, gegen sie wird separat weiterverhandelt werden. Die Strafen fielen letztlich aber eher gering aus: Die beiden Hauptangeklagten fassten jeweils fünf Monate unbedingte Haft aus, die weiteren Beschuldigten bedingte Freiheitsstrafen von sechs bis zwölf Monaten. Eine 22-Jährige muss zudem eine Geldstrafe von 720 Euro zahlen. Dem Opfer wurden 1500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Den Angeklagten – sie sind heute zwischen 20 und 25 Jahren alt, haben teilweise Kinder und sehr hohe Schulden – drohten bis zu zehn Jahre Haft.

Handyvideo als Zufallsfund

„Alles scheint wie aus einem schlechten Film“, hatte die Staatsanwältin zu Beginn des Schöffenprozesses wegen Freiheitsentziehung gesagt: In einer gespielten Gerichtsverhandlung wegen, laut Anklage, „ungebührlichen Berührens“ der Freundin des Rädelsführers wurde das Opfer gefangen gehalten und gefoltert. Die einen traktierten den Burschen, die anderen sahen zu, kommentierten anerkennend und feuerten sogar noch an. Die Attacken endeten für das Opfer mit einer Gehirnerschütterung und Hämatomen. Eine Teilnehmerin filmte die Prozedur mit ihrem Handy. Jahre später fand die Polizei bei einer Hausdurchsuchung bei einem Unbeteiligten zufällig die Aufnahmen.

„Was ist dir lieber? Entweder erschießen wir dich, oder wir erschlagen dich. Oder beides gleichzeitig“, ist auf dem Video zu hören. Wie sich nun in der Verhandlung herausstellte, soll in der Tatnacht auch einer der Angeklagten von einem der Rädelsführer sexuell gedemütigt worden sein. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.05.2014)

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