Wirtschaftskammer: Energieeffizienzgesetz milder als gedacht

(c) Michaela Bruckberger
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Die Begutachtungsfrist für das Bundes-Energieeffizienzgesetz endet am 1. Juni. Schon jetzt weiß man, dass es milder ausfallen wird als befürchtet. Raum für Wirtschaftswachstum werde so geschaffen.

Die Wiener Wirtschaftskammer ist zufrieden: Das Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) wird "milder" ausfallen als befürchtet. So müssen erst Unternehmen ab 250 Mitarbeitern ein Energiemanagementsystem einführen oder alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen, ursprünglich sollte es verpflichtende Energieaudits schon ab 50 Mitarbeitern geben. Auch früher geplante Ausgleichszahlungen sind nun weg.

Mit dem neuen Entwurf, den der für Energie zuständige Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) im Mai in Begutachtung geschickt hat, werde nach Ansicht von Experten Raum für Wirtschaftswachstum gelassen, da frühere Vorleistungen anerkannt würden, heißt es im Schwerpunkt-Artikel der jüngsten Nummer der "Wiener Wirtschaft". Und die WK Wien zeigt sich darin froh, dass man sich gegen die ganz ersten Pläne von 2012, die auf einen über die EU-Ziele hinausgegangenen Alleingang hinausgelaufen wären, erfolgreich gewehrt habe.

Verpflichtende Energieberatungen gestrichen

Im aktuellen Entwurf des Energieeffizienzgesetzes werde es für energieverbrauchende Unternehmen keine Einsparungsverpflichtungen mehr geben. Auch bürokratische Aufzeichnungsverpflichtungen und verpflichtende Energieberatungen oder Audits für KMU bis 250 Mitarbeitern seien gestrichen worden, freut man sich. 2013 waren ja neben verpflichten externen Energieaudits für Firmen ab 50 Mitarbeitern auch verpflichtende Energieberatungen für Betriebe ab vier Mitarbeitern sowie verpflichtende Einsparungen für alle Betriebe bei Nichterfüllung des kollektiven Einsparziels.

Österreichs Industrie zähle in punkto Umweltfreundlichkeit und Energieeffizienz zu den besten der Welt. Es sei daher erfreulich, dass der neue Entwurf für das EEffG diesem Umstand Rechnung trage "und direkte Einsparverpflichtungen nicht mehr vorsieht", wird Stefan Ehrlich-Adam, Obmann der Sparte Industrie in der WK Wien, zitiert.

Jährliche Einsparungen

Zu jährlichen Einsparungen verpflichtet werden nach dem neuen Entwurf nur mehr Energielieferanten und die öffentliche Hand, die dabei eine Vorbildrolle einnehmen soll. Doch auch für Energielieferanten stelle der aktuelle Entwurf eine Verbesserung dar, so die WK-Wien-Publikation. Denn sie stünden mit ihren Einsparungsbemühungen nun nicht mehr in Konkurrenz mit den Betrieben. Da nur die Energieversorger verpflichtend Einsparziele erreichen müssten, nicht aber die Betriebe, könnten die Versorger Unternehmen Energieeffizienzmaßnahmen anbieten und diese für sich anrechnen lassen.

Für kleinere Energielieferanten bis zu einer Endkundenabgabe von 70 GWh wurden zudem Pooling-Möglichkeiten geschaffen, sie können ihre Einsparungsverpflichtung von 0,6 Prozent nun im Rahmen einer Branchenvereinbarung erfüllen - dies hatte die Kammer gefordert.

Grenze für kleine Lieferanten "zu niedrig"

Kritik übt die WK Wien jedoch an der aus ihrer Sicht noch zu niedrig angesetzten Grenze für kleine Lieferanten. Nach dem derzeitigen Entwurf seien nur sehr kleine Lieferanten bis zu einer Endkundenabgabe von 10 GWh vom Verpflichtungssystem befreit. "Diese Grenze gehört angehoben", fordert die demnächst scheidende WK-Präsidentin Brigitte Jank.

Jank bemängelt auch, dass die im Gesetzentwurf vorgesehenen Strafzahlungen von 20 Cent/kWh zu hoch seien und keine schuldbefreiende Wirkung hätten. "Hier gehört noch nachgebessert", sagt sie: "Wir wollen eine schuldbefreiende Regelung und eine Zweckwidmung der erlösten Beträge." Diese sollten laut Jank zur Förderung von Energieeffizienz-Projekten eingesetzt werden.

Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, dass der Energie-Endverbrauch in Österreich bis zum Jahr 2020 bei 1.100 Petajoule (PJ) pro Jahr stabilisiert wird. Derzeit liegt unser Land zwar leicht darunter, das Ministerium geht aber bis 2020 von 218 PJ kumuliertem Einsparungsbedarf aus. Die EU-Richtlinie sieht vor, dass die Energieeffizienz bei Endkonsumenten um 1,5 Prozent pro Jahr gesteigert werden muss. Österreich werden hier ab Ende 2008 gesetzte "early actions" angerechnet im Ausmaß von 25 Prozent. Dadurch ergibt sich ein Energieeffizienzziel von 1,125 Prozent Einsparung p.a. oder 7,8 PJ jährlich.

(APA)

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