Neue Kinderbetreuung fix: Mehr Plätze, längere Öffnungszeiten

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Der Ausbau der Kinderbetreuung ist fix. Frauenministerin Heinisch-Hosek beugte sich in puncto Schließzeiten der Meinung der Länder.

Wien. Der Ausbau der Kinderbetreuung wurde gestern, Dienstag, im Ministerrat abgesegnet. Durch die ordentliche Finanzspritze des Bundes und die Unterstützung der Länder sollen bis zum Jahr 2017 zehntausende neue Betreuungsplätze geschaffen werden. „Die Presse“ hat sich die Pläne im Detail angesehen.

1Wer soll von dem Ausbau der Kinderbetreuung eigentlich profitieren?

Es sollen 30.000 neue Plätze für die unter Dreijährigen geschaffen werden. So soll das EU-weite Barcelona-Ziel – das eine Betreuungsquote von 33Prozent bei den unter Dreijährigen vorsieht – erreicht werden. Davon werden vor allem Eltern von zukünftigen Kindergartenkindern profitieren. Eltern, deren Kinder schon jetzt in Betreuung sind, sollten sich wiederum schon bald über längere Öffnungszeiten freuen dürfen. Auch Familien, die eine Betreuung durch Tageseltern in Anspruch nehmen, sollten den Ausbau spüren. Auch Tageseltern werden gefördert.

2Wofür darf bzw. muss das Geld des Bundes ausgegeben werden?

Ein Teil des Geldes – konkret sind es 65Prozent – muss in den Ausbau von Plätzen für unter Dreijährige gesteckt werden. Der Rest darf für Drei- bis Sechsjährige eingesetzt werden. Die Förderhöhe für neue Plätze ist an bestimmte Kriterien gebunden. So gibt es für einen Halbtagsplatz maximal 2000 Euro im Jahr. Halbtags heißt, dass der Kindergarten mindestens 45 Wochen pro Jahr und 20 Stunden pro Woche geöffnet haben muss. Darauf haben sich Familien- und Frauenministerium nach einigen Streitereien geeinigt. Gabriele Heinisch-Hosek lenkte ein: „Ich habe mich dann doch der Meinung der Länder gebeugt“, so die Frauenministerin. Ganztägige Plätze (45 Wochen und 30 Stunden) werden mit 3000 Euro gefördert. Neue Plätze, die sich mit einer Vollbeschäftigung der Eltern vereinbaren lassen (47 Wochen und 45 Stunden) werden mit 4500 Euro unterstützt.

3Gibt es auch Fördermittel für die Verbesserung der Qualität?

Ja. Es wird nicht nur die Quantität, sondern auch die Qualität gefördert. Und zwar gibt es Zuschüsse für Umbauarbeiten (bis zu 100.000 Euro für neue Kindergärten und 50.000 Euro für neue Gruppen). Außerdem gibt es zusätzliches Geld für die Verlängerung der Öffnungszeiten. Über drei Jahre können hier zwischen 30.000 und 45.000 Euro pro Fach- oder Hilfskraft abgeholt werden. Selbiges gilt für die Verbesserung des Betreuungsschlüssels – also wenn mehr Kindergartenpädagoginnen pro Kind eingesetzt werden. Kindergärten, die barrierefrei werden wollen, können sich Investitionskostenzuschüsse von bis zu 30.000 Euro pro Gruppe holen.

4Wie viel Geld wird für den Ausbau insgesamt in die Hand genommen?

Der Bund stellt von 2014 bis 2017 insgesamt 305 Millionen Euro zur Verfügung – je 100 Millionen Euro in den ersten beiden Jahren und je 52,5 Millionen 2016 und 2017. Die Länder bekommen das Geld vom Bund aber nur, wenn sie selbst noch Mittel drauflegen. Bislang mussten die Länder jeden Euro vom Bund aufdoppeln. Diese Vorgabe wurde gelockert – der sogenannte Ko-Finanzierungsschlüssel wurde herabgesetzt.

5Wie viel Geld müssen die Länder beisteuern?

2014 liegt dieser Ko-Finanzierungsschlüssel bei 50Prozent. Demnach müssen die Länder 50 Millionen Euro drauflegen. Ein Jahr später sind es 45 Millionen, 2016 21 Millionen und 2017 noch 18,375 Millionen Euro. Insgesamt müssen die Länder fast 135 Millionen Euro beisteuern. Damit die Länder das Geld auch tatsächlich abholen, wurde versucht, die Kriterien zu lockern. Dementsprechend dürfen die Länder auch Mittel privater Träger (wie etwa der Caritas) zur Hälfte zu den Landesförderungen zählen. (j.n.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.06.2014)

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