Der Verfassungsgerichtshof bekommt mit der U-Ausschuss-Reform die Rolle eines Streitschlichters.
Der Verfassungsgerichtshof zeigt sich offen für seine künftige Rolle als Streitschlichter in parlamentarischen Untersuchungsausschüssen: Der VfGH sei "bereit für diese neue Aufgabe", sagte Sprecher Christian Neuwirth am Freitag.
VfGH-Präsident Gerhart Holzinger begrüße ausdrücklich, "dass es nach langen Diskussionen nun endlich zu einer Stärkung des parlamentarischen Minderheitsrechts kommt." Die Rolle des Streitschlichters bei U-Ausschüssen passe gut zu den Kompetenzen eines Verfassungsgerichtshofes.
Es werde jetzt darauf ankommen, wie im Laufe des Sommers diese neue Kompetenz rechtlich ausgestaltet wird und ob die bestehenden Ressourcen im VfGH dafür ausreichen, sagte der Sprecher. "Dass solche Entscheidungen rasch erfolgen sollen, ist das eine. Das andere ist aber, dass auch Entscheidungen im Zusammenhang mit den U-Ausschüssen jenen hohen rechtlichen Anforderungen genügen müssen, die man zu Recht an Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes stellt."
Laut der Einigung von fünf Parlamentsfraktionen auf neue Regeln für U-Ausschüsse soll der VfGH künftig in allen größeren Unstimmigkeiten eine Lösung finden, und zwar im Eilverfahren - der Verfassungsgerichtshof hat binnen vier Wochen in einem Dreier-Senat zu entscheiden.
(APA)