Semmeringtunnel: Höchstgericht kippt Bescheid

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Der Verwaltungsgerichtshof hebt die Bewilligung für die Aushubdeponie zwar auf, stellt dabei aber klar: Die Sanierung des Bescheids ist nur noch eine Formsache.

Wien. Kalt-Warm für die ÖBB mit ihrem umstrittenen Projekt Semmering-Basistunnel: In einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung hat der Verwaltungsgerichtshof die Bewilligung einer Deponie zur Ablagerung des Tunnelausbruchs aufgehoben (2013/03/0062). Dabei sah sich der Gerichtshof aber zu einigen „Klarstellungen“ veranlasst. Aus ihnen geht hervor, dass die Anrainer mit ihren Einwänden gegen die Deponie letztlich wohl nicht durchdringen werden.

Das Aushubmaterial sollte im Longsgraben deponiert werden. Das Vorhaben wurde auch bewilligt, allerdings auf Basis eines Bescheids, den das Höchstgericht im Dezember 2013 gekippt hatte. Damals war die Bewilligung für das gesamte Tunnelprojekt aufgehoben worden – samt einer wasserrechtlichen Genehmigung für das Vorhaben, die Deponie Longsgraben vor Hochwasser zu schützen, indem der Longsbach verlegt werden sollte. Ohne diese Genehmigung ist aber auch die Bewilligung der Deponie formal rechtswidrig.

Inhaltlich sieht der Gerichtshof aber keine Einwände gegen die Deponie: Wenn der Bach wie geplant umgeleitet und die Hochwassersicherheit erreicht werde, sei der Standort für die Deponie geeignet; soweit die Liegenschaftseigentümer befürchten, der Zustand des Baches werde sich verschlechtern, müssten sie akzeptieren, dass das Wasserrechtsgesetz ihnen in diesem Punkt keine subjektiven Rechte einräume, die sie durchsetzen könnten.

Sechs neue Beschwerden

Auch die Eigentümer jener Grundstücke, auf denen die Deponie errichtet werden soll, könnten sich nicht gegen eine Enteignung zugunsten der Eisenbahn wehren. Die ÖBB verfügen mittlerweile übrigens wieder über eine Genehmigung des Tunnelprojekts. Diese ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Bis sie es wird, dürfte auch noch ein bisschen Zeit vergehen. Denn erst in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag ist die Frist für Einsprüche gegen den neuen UVP-Bescheid abgelaufen. Und laut Angaben des Verkehrsministeriums sind sechs Einsprüche eingelangt. Diese werden nun an das Bundesverwaltungsgericht übermittelt, das innerhalb von sechs Monaten eine Entscheidung treffen muss. Laut Ministerium geht es bei den Einsprüchen vor allem um das bezweifelte öffentliche Interesse und den angeblich mangelnden gesamtwirtschaftlichen Nutzen.

Der Bau des Tunnels wird durch die Einsprüche übrigens nicht verzögert. Die ÖBB haben laut eigenen Angaben ein Weiterbaurecht. Durch den Tunnel soll die Fahrtzeit von Wien nach Graz von derzeit zwei Stunden 40 Minuten auf zwei Stunden verkürzt werden. Laut ÖBB gibt es auf der Südstrecke das gleiche Passagierpotenzial wie im Westen, derzeit liegt das Aufkommen aber nur bei einem Viertel. (kom/jaz/APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.08.2014)

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