Ehe am Ende: Kein Grund für Notruf

(c) BilderBox - Erwin Wodicka (BilderBox.com)
  • Drucken

Mann wollte von Rettung mitgenommen werden.

Wien. Bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) ging die Frage, ob ein Mann 309 Euro für die Rettung zahlen muss. Der Mann, er ist geistig behindert, forderte einen Rettungswagen an. Leicht alkoholisiert, aber ansprechbar, öffnete er die Tür.

Er erklärte zwecks „Entzug“ mitgenommen werden zu wollen. Symptome schilderte er keine, für die Sanitäter war unklar, warum der Mann ins Spital sollte. Dieser gab an, ins Krankenhaus zu wollen, weil ihn seine Frau verlassen habe. Die Rettung kam dem Wunsch sicherheitshalber nach.

Im Spital diagnostizierte man dem Mann, chronischer Äthyliker zu sein, aber gehfähig. Eine ambulante Ausnüchterung wurde empfohlen. Den Rettungseinsatz muss der Mann zahlen: Er habe das Vorliegen einer Krankheit nicht für ernstlich möglich gehalten, sagt der OGH (10 ObS 72/14g). (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.09.2014)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.