Sterbehilfe: ÖVP pocht auf Verfassungsregelung

 Reinhold Lopatka
Reinhold Lopatka Die Presse
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Die ÖVP will das Recht auf ein Sterben in Würde in der Verfassung verankern. Eine Tötung auf Verlangen sei unter Strafe zu stellen.

Die ÖVP hat am Freitag einen Vorschlag für das verfassungsrechtliche Verbot der Sterbehilfe vorgelegt. Klubchef Reinhold Lopatka hofft, die bezüglich der Verfassungsregelung skeptische SPÖ überzeugen zu können. Lopatka verweist darauf, dass die SPÖ schon 2006 eine ähnliche Formulierung vorgeschlagen hat. Außerdem betont er, dass auch ein weiterer Ausbau des Hospizwesens vereinbart werden soll.

Die in den Niederlanden, Belgien und der Schweiz erlaubte "Tötung auf Verlangen" ist in Österreich verboten. "Wer einen anderen auf dessen ernstliches und eindringliches Verlangen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen", heißt es dazu im Strafgesetzbuch (Paragraf 77). Der ÖVP ist diese Bestimmung allerdings nicht genug, sie will das Verbot auch in der Verfassung verankern. Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl verwies am Freitag darauf, dass die Verfassung kein "steriles Labor für Juristen" sei, sondern auch den "Charakter einer Gesellschaft" abbilde. Auch Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg plädierte für einen entsprechenden "Grundwertekatalog".

Konkret will die ÖVP sowohl das Recht auf ein Sterben in Würde als auch das Verbot der Sterbehilfe in die Verfassung schreiben. "Jeder Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben. Tötung auf Verlangen ist unter Strafe zu stellen", so der Formulierungsvorschlag. Außerdem verwiesen Gerstl und Lopatka darauf, dass die SPÖ schon 2006 eine ähnliche Bestimmung befürwortet hatte ("Tötung auf Verlangen ist verboten") - und zwar für einen damals diskutierten aber nicht umgesetzten Grundrechtekatalog.

Hospiz-Ausbau-Plan "nicht zur Gänze erfüllt"

Eingeräumt wurde von Lopatka allerdings, dass der bereits beschlossene Stufenplan zum Ausbau des Hospizwesens bisher "nicht zur Gänze erfüllt" wurde. Laut Huainigg wurde nur ein Fünftel der vorgesehenen Hospizstationen errichtet. Derzeit gibt es laut ÖVP österreichweit 400 Hospiz- und Palliativbetten.

Die ÖVP will bei der aktuellen Enquetekommission über die "Würde am Ende des Lebens" nun einen weiteren Ausbau diskutieren. Die Finanzierung werde dann mit den Ländern zu verhandeln sein, so Klubchef Lopatka. Er ist zudem zuversichtlich, dass - wenn es eine Einigung über den Ausbau gibt - auch eine Einigung über die Verankerung der Sterbehilfe in der Verfassung gelingt.

(APA)

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