Staatssekretariat: Warum Steßl wechseln musste

AMTS�BERGABE IM BUNDESKANZLERAMT: OSTERMAYER / STESSL
AMTS�BERGABE IM BUNDESKANZLERAMT: OSTERMAYER / STESSL(c) APA/BKA/ANDY WENZEL (BKA/ANDY WENZEL)
  • Drucken

Sonja Steßl, nun im Kanzleramt angesiedelt, ist weiter für das Finanzressort zuständig - kann aber den Bundeskanzler im Parlament vertreten.

Wien. Vom Finanzministerium ins Bundeskanzleramt: Für Staatssekretärin Sonja Steßl ist das zwar eine örtliche Veränderung – sie residiert jetzt am Ballhausplatz – aber das Aufgabenfeld hat sich gar nicht so sehr geändert. Denn die Steirerin ist weiterhin für Finanzen zuständig. Als Zuständige im „Spiegelressort“ handelt die SPÖ-Politikerin nun mit Finanzminister Hans Jörg Schelling die für den Ministerrat notwendigen Materien aus. Und auch der Informationsfluss sieht nicht viel anders aus als zu Zeiten, als sie noch direkt im Finanzministerium saß: Auch als kontrollierende Staatssekretärin war sie darauf angewiesen, Informationen über das Ministerbüro zu bekommen.

Ein Grund für den Wechsel innerhalb der Regierung war wohl die politische Symmetrie: Auch Vizekanzler Reinhold Mitterlehner hat seinen Staatssekretärsposten aus dem Finanzministerium abgezogen und zu sich geholt. Es gibt aber einen weiteren wesentlichen Grund: Bundeskanzler Werner Faymann will sich weiterhin bei weniger brisanten Terminen von Steßl vertreten lassen. Zeitlich aufwendig sind die Auftritte in parlamentarischen Ausschüssen, und dort konnte Faymann Steßl bisher aus rechtlichen Gründen nur deshalb hinschicken, weil sie beim Vizekanzler ressortierte. Von einer Staatssekretärin des Finanzministers könnte er sich nicht vertreten lassen. Übrigens auch nicht von seinem Kanzleramtsminister, Josef Ostermayer, der aber mit der Koordination der Regierungsarbeit und den Kulturagenden selbst genügend zu tun hat.

Im Bundeskanzleramt hat Steßl einen wesentlichen Aufgabenbereich dazubekommen: die Beamten, die davor von Ostermayer betreut wurden. Dort sitzt sie einem politischen Schwergewicht gegenüber: Fritz Neugebauer, Chef der Beamtengewerkschafter, der als gewiefter Verhandler schon ganz anderen Kalibern das Leben schwer gemacht hat. Allerdings gibt es in nächster Zeit nicht allzu viel zu verhandeln. Die Lohnrunde ist mit Inflationsabgeltung plus 0,1 Prozent bereits abgeschlossen. Und das lange angekündigte neue Dienstrecht soll laut Koalitionsabkommen in dieser Legislaturperiode lediglich „vorbereitet“ werden.

Nächste Woche werden sich Steßl und Neugebauer erstmals treffen. Mit Ergebnissen ist da noch nicht zu rechnen und Substanzielles wird wohl erst mit Neugebauers Nachfolger abgeschlossen werden. Denn der inzwischen 70-Jährige ist bis 2016 Vorsitzender der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst – wird aber möglicherweise früher abtreten.

Geblieben ist Steßl auch das Thema Steuerreform: Sie gehört weiterhin der politischen Steuerungsgruppe an und entsendet Mitarbeiter in die Expertengruppe, die die Reform ausarbeitet. Allerdings ist die Steuerreform inzwischen längst Chefsache – die wichtigen Entscheidungen treffen Kanzler und Vizekanzler.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.09.2014)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.