Tierschützer: Hausdurchsuchungen rechtens und verhältnismäßig

(c) Michaela Bruckberger
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Dass sich die Polizisten teilweise mit Gewalt Zutritt in die Räumlichkeiten der Tierschützer verschafften, war laut Wiener Oberlandesgericht gesetzlich gedeckt.

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat zahlreiche Beschwerden und Einsprüche jener Tierschützer zurückgewiesen, gegen die die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt seit Monaten wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Organisation und zahlreicher anderer Delikte - darunter Brandstiftung und mehrfache Sachbeschädigung - ermittelt. Die Aktivisten hatten sich gegen die mit ihren Festnahmen verbundenen Hausdurchsuchungen beschwert.

Nach Ansicht des OLG waren die Durchsuchungsanordnungen und deren Vollzug rechtens. "Als einzige, geringfügige Rechtsverletzung wurde beanstandet, dass entgegen einer Bestimmung der Strafprozessordnung einem der Beschuldigten die Durchsuchungsanordnung nicht binnen 24 Stunden kundgemacht wurde", so Erich Habitzl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, am Dienstagnachmittag.

Ansonsten liefen laut OLG die Hausdurchsuchungen in Büros und Wohnungen "rechtmäßig und verhältnismäßig" ab. Dass sich die Polizeibeamten teilweise mit einer Ramme Zutritt in die Räumlichkeiten verschafften, war demnach gesetzlich gedeckt: Dies sei "in angemessenem Verhältnis zum Gewicht der Straftat, zum Grad des Verdachts und zum angestrebten Erfolg" gestanden, heißt es in der Entscheidung des OLG.

Die Tierrechtsaktivisten waren Ende Mai festgenommen worden. Bis Anfang September saßen neun von ihnen ihn U-Haft, ehe sie auf Anordnung der Oberstaatsanwaltschaft Wien auf freien Fuß gesetzt wurden, da zum damaligen Zeitpunkt ein Ende der Ermittlungen nicht absehbar war und ihre weitere Anhaltung damit unverhältnismäßig gewesen wäre.

Ein solches ist nach wie vor nicht in Sicht. "Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, nötige Erhebungen noch im Gange", teilte der Sprecher der Anklagebehörde mit. Wann mit einer möglichen Anklageerhebung zu rechnen sei, könne er nicht abschätzen, sagte Habitzl.

(APA)

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