Au-Pairs bekommen ab 2009 erstmals Mindestlohn

Au-Pairs erhalten ab Anfang 2009 erstmals einen eigenen Mindestlohn. Das im Wirtschaftsministerium angesiedelte Bundeseinigungsamt hat dem Antrag der Gewerkschaft vida für den Mindestlohntarif zugestimmt. Demnach darf die Arbeitszeit inklusive Bereitschaft maximal 20 Stunden in der Woche betragen. Neben Wohnung und Verpflegung gebührt dafür laut vida ein monatlicher Mindestlohn von 357,74 Euro.

Dieser Mindestlohn entspricht der Geringfügigkeitsgrenze für 2009. Gemäß dem Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz haben Au-Pairs Anspruch auf 15 Monatsentgelte im Jahr. Die Entlohnung richtete sich bisher nach den bundesländerweise unterschiedlichen Mindestlohntarifen für im Haushalt Beschäftigte.

Die Neuregelung bringe nicht nur eine österreichweit einheitliche Regelung, sondern auch beim Großteil der Au-pair-Arbeitsverhältnisse eine geringere Wochenarbeitszeit, so Michaela Guglberger, vida-Bundesfachgruppensekretärin für den Bereich soziale Dienste. Der neue Mindestlohntarif tritt mit Jahresanfang 2009 in Kraft und gilt für Beschäftigungsverhältnisse, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden.

(APA)

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