Urteil: Kein ORF-Empfang, keine Gebühr

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Ein Salzburger hatte keine Lust, einen neuen Receiver zu erwerben. Das Programmentgelt muss laut Verwaltungs-Gerichtshof nur bei tatsächlichem Empfang der ORF-Sendungen entrichtet werden.

Ein Salzburger empfing die ORF-Programme mit einem digitalen Satellitenreceiver (samt Smart-Card). Im Oktober 2007 teilte ihm der ORF mit, dass er ab 25. Jänner 2008 mit seinem Empfangsgerät den ORF nicht mehr sehen könne. Er möge daher einen neuen Receiver erwerben. Darauf hatte der Fernsehkunde keine Lust. Schließlich konnte er mit seinem alten Receiver unzählige andere Programme empfangen – nur den ORF nicht. Es kam der 26. Jänner: Der ORF war nicht mehr zu sehen, die Gebührenvorschreibung (damals waren es monatlich 20,28 Euro) aber kam pünktlich. Dagegen wehrte sich der Mann – und siegte nun vor dem Verwaltungsgerichtshof.

Zwar muss jeder, der ein Fernsehgerät besitzt, die im Rundfunkgebührengesetz vorgesehenen Gebühren bezahlen. Unstrittig war daher, dass der Salzburger die Rundfunkgebühr, den Kunstförderungsbeitrag sowie die Salzburger Landesabgabe für den Kulturförderungsbeitrag zahlen muss. Das im ORF-Gesetz vorgesehene Programmentgelt – jener Anteil an der GIS-Gebühr, der an den ORF geht, machte mit 15,18 Euro den größten Anteil aus – darf der Mann aber sparen: Das Gesetz muss laut VwGH (Zl. 2008/17/0059) nämlich so gelesen werden, dass das Programmentgelt nur bei tatsächlichem Empfang der ORF-Sendungen zu entrichten ist. Die Entscheidung nützt freilich nur jenen, die aus technischen Gründen den ORF nicht sehen. Wer den Sender empfangen kann, muss die volle Gebühr zahlen, selbst wenn er nie ORF schaut. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.11.2008)

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