Das deutsche Frank-Zappa-Festival "Zappanale" darf Namen und Logo behalten. Die Witwe des Musikers hatte geklagt, weil das Festival Markenrechte verletze. Das Gericht wies die Klage ab.
Die Witwe von Frank Zappa hat den Prozess gegen die Veranstalter des deutschen Musikfestivals "Zappanale" verloren. Das Düsseldorfer Landgericht wies die Zivilklage Gail Zappas am Mittwoch ab. Sie wollte verhindern, dass das Festival in Bad Doberan in Mecklenburg-Vorpommern unter dem Namen "Zappanale" ausgerichtet wird. Zudem sah sie im Logo, das einen stilisierten Bart Zappas darstelle, Markenrechte verletzt. Die Klägerin habe nicht nachweisen können, dass sie die Marke "Zappa" in Deutschland nutzt, befand das Gericht.
Mehr Vogel als Schnauzbart
Beim Streit um Zappas Bart auf Fan-Artikeln hatte das Gericht der Witwe von Beginn an keine Hoffnungen auf eine erfolgreiche Klage gemacht. Auf den fraglichen Produkten gleiche der Bart ohnehin eher einem Vogel als dem geschützten Markenzeichen.
(Ag.)