Schwarzmarkt für "Spice": 100 Euro für "Psycho-Bombe"

Spice Raucherware
Spice Raucherware(c) AP (Markus Schreiber)
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Nach dem Verbot der Modedroge warnt ein Drogen-Experte vor dem unkontrollierbaren Schwarzmarkt. Im Internet darf "Spice" weiter verkauft werden. Der Konsument ist dem Hersteller ausgeliefert.

Im Dezember 2008 wurde in Österreich die Modedroge "Spice" verboten, am Donnerstag dieser Woche folgte Deutschland. Nun besteht die Gefahr, dass am Schwarzmarkt der Handel mit hochpotenten Reinsubstanzen zunimmt, warnt der Toxikologe Rainer Schmid vom AKH in Wien. Für 100 Euro erhalte man ein halbes Gramm oder, so Schmid, "eine psychische Bombe". Eine Dosierung sei hier nicht mehr möglich. Da eher mehr als zu wenig inhaliert werde, seien die Risiken auf Körper und Geist nicht mehr abschätzbar.

Legal können weder die Reinsubstanzen noch die mit synthetischen Cannabinoiden versehenen Kräutermischungen erworben werden. Besitz und Konsum sind aber straffrei, da "Spice" in Österreich unter das Arzneimittelgesetz gestellt wurde. "Strafbar machen sich nur Headshop-Besitzer, wenn sie 'Spice' importieren und vertreiben. In diesem Fall droht eine Verwaltungsstrafe", erläuterte "ChEcK iT!"-Jurist Martin Feigl.

Während "Spice" in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz fällt und somit Cannabis gleichgesetzt wird, ist hierzulande einzig der in ohnehin geringer Konzentration verwendete Wirkstoff "JWH-018" verboten worden, nicht aber die anderen Substanzen. Auch der Internethandel ist aufgrund der aufwändigen Kontrolle vom Verbot nicht betroffen.

Dritter Wirkstoff in "Spice" entdeckt

Problematisch an "Spice" dürften ohnedies nicht der Hauptwirkstoff "CP-47,497" und dem in geringer Menge vorhandenem Zusatzstoff "JWH-018" sein, sondern ein drittes synthetisches Cannabinoid, "HU-210". Die Gefahr beim Inhalieren der Kräutermischung sei vor allem auf die sehr variable Dosis der Substanzen und die nicht einschätzbare Wirkung zurückzuführen, warnte Schmid.

"Der Konsument von 'Spice' ist gewissermaßen dem Hersteller ausgeliefert, dieser kann kleinere oder größere Mengen der Substanzen beimischen. Der Produktionsprozess ist weder bekannt noch wird er einer Kontrolle unterzogen", so Schmid zu den Gefahren der Modedroge. "Spice" wurde neben seiner Funktion als Räucherware hauptsächlich als legaler Ersatz für Cannabis verkauft. Konsumenten greifen bei der Dosierung von "Spice" deswegen auf jene von Cannabis zurück, was mitunter fatale Folgen haben kann, da der Hauptwirkstoff "CP-47,497" eine vielfach höhere pharmakologische Potenz aufweist als das im Cannabis vorhandene THC. "Eine Überdosierung äußert sich etwa in Panik oder paranoiden Zuständen."

Wie "CP-47,497" weist auch die Strukturformel von "HU-210" eine sehr starke Ähnlichkeit zu THC auf. "Das Grundmolekül ist dasselbe. Allerdings bindet sich 'HU-210' ebenso stark an die Cannabinoid-Rezeptoren im Körper wie 'CP-47,497', die Wirkung ist also um einiges intensiver und kann vom Konsumenten, anders als beim Rauchen von Marihuana, nicht gesteuert werden", sagte Schmid.

(APA/Red.)

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