Fall Leonie: Verteidiger spricht von "Unfalldrama"

Archivbild: Das Wiener SMZ Ost
Archivbild: Das Wiener SMZ Ost(c) Bruckberger / Die Presse
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Gutachten sollen den Hergang des Vorfalls klären, bei dem ein zwei Jahre altes Mädchen so schwer verbrüht wurde, dass es zwei Wochen später starb.

Vier Tage nach dem Tod der zwei Jahre alten Leonie im Wiener Spital SMZ Ost laufen weiterhin die Ermittlungen zu dem Fall. Ein medizinischer "Kurzbericht" des Krankenhauses liegt der Wiener Staatsanwaltschaft vor. Das Mädchen wurde etwa zwei Wochen vor seinem Tod mit Verbrühungen ins Spital gebracht. Der 26 Jahre alte Vater soll ihr die Verletzungen zugefügt haben, als er seine Tochter "zur Strafe" duschte. Dieser Version tritt nun der Verteidiger des Verdächtigen entgegen. Gegenüber der Tageszeitung "Heute" spricht der Jurist von einem "Unfalldrama": "Es gab keine Strafdusche". Der Verdächtige soll bisher ausgesagt haben, er habe statt dem kalten irrtümlich das heiße Wasser aufgedreht.

Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen ein medizinisches Gutachten in Auftrag gegeben, um den Hergang des Vorfalls zu klären, sagte Sprecherin Nina Bussek am Freitag zur Austria Presseagentur: "Ebenso ist ein Experte beauftragt, die sanitären Begebenheiten in der Wohnung zu untersuchen", so Bussek. Nach dem Vorliegen beider Gutachten wird über das weitere Vorgehen in der Causa entschieden. Die Leiche des Kindes wurde bereits auf Anordnung des Staatsanwaltschaft von einem Gerichtsmediziner obduziert, so ein Sprecher des Wiener Krankenanstaltenverbunds (KAV).

Einstweilige Verfügung gegen Vater

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Vater des Mädchens wegen Quälens einer Unmündigen mit Todesfolge. Außerdem wurden sowohl der Vater als auch die 25-jährige Mutter wegen unterlassener Hilfeleistung angezeigt, nachdem sie das Kind nicht sofort ins Krankenhaus gebracht hatten.

Die Mutter hat mit Unterstützung der Interventionsstelle bei Gericht eine einstweilige Verfügung für sechs Monate gegen den Vater beantragt. So hat er zwar ein Betretungsverbot für die Wohnung, aber theoretisch auch ein Besuchsrecht für den jüngeren der beiden Söhne, da er dessen leiblicher Vater ist, berichtet der "Kurier". Laut Herta Staffa, Sprecherin des Wiener Jugendamtes, wurde bisher aber kein Besuch beantragt: "Wäre dies der Fall, muss man sich das Ganze natürlich genau ansehen, die Anwesenheit einer Besuchsbegleitung wäre auf jeden Fall notwendig."

Interventionsstelle fordert U-Haft

Die Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie übte am Freitag harsche Kritik an der Tatsache, dass der verdächtige Vater auf freiem Fuß ist: "Wenn ein Kind nach einer Misshandlung stirbt und es gesetzlich nicht gedeckt ist, dass der mutmaßliche Täter in Untersuchungshaft genommen wird, stimmt etwas am Gesetz nicht", sagte Rosa Logar, Geschäftsführerin der Einrichtung.

Da das dem Vater vorgeworfene Delikt - Quälen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen mit Todesfolge - mit maximal zehn Jahren bestraft wird, ist U-Haft nicht zwingend vorgesehen und wurde nicht verhängt. Dieser Umstand führte zu öffentlichen Diskussionen.

Interventionsstellenchefin Logar weiter: "Wir finden es unerträglich, dass bei Gewalt in der Familie relativ selten Verdunkelungsgefahr als Grund für die Verhängung von U-Haft angenommen wird, obwohl damit in Zusammenhang gerade in diesem Bereich häufig die Gefahr der Zeugenbeeinflussung besteht". Außerdem bestehe die Gefahr von Manipulationen am Tatort, um etwas zu verschleiern.

>> Bericht in "Heute"

>> Bericht im "Kurier"

(APA)

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