Muss die „Watsch'n“ ins Strafgesetzbuch?
Der „Wien heute“-Moderator hat schon zum zweiten Mal hintereinander sein Unverständnis zum Ausdruck gebracht, dass der Vater des an Verbrühungen verstorbenen Mädchens noch immer nicht in U-Haft sitzt. Die Kinder- und Jugendanwältin fordert aufgrund einer neuen Studie zur Gewalt an Kindern, dass die „g'sunde Watsch'n“ ins Strafgesetzbuch kommen soll.
Besonders krasse Anlässe (ver-)führen eben immer wieder zum Ruf nach gesetzlichen Verschärfungen. Im ersten Fall liegen jedoch keine Gründe für eine U-Haft (Flucht, Verdunkelung, Tatwiederholung) vor. Der zweite Fall, die „g'sunde Watsch'n“ wird vom Gesetzgeber ohnehin schon geahndet – als Beleidigung.
Abgesehen davon, dass Gewalt im Erziehungsbereich relativ sein kann. Beißt, kratzt oder schlägt beispielsweise das ältere Kind das jüngere – was selbst in den besten Familien vorkommen kann –, wird man als Elternteil dafür sorgen müssen, dass Ersteres von Zweiterem ablässt – notfalls mit (sanfter) Gewalt.
Kein Mensch wird anachronistischen Rohrstockmethoden das Wort reden. Das Quälen von Unmündigen ist ohnehin Straftatbestand. Man sollte sich daher vor vorschneller Anlassgesetzgebung hüten.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.11.2014)