Frequenzauktion: VwGH lehnt Beschwerde ab

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Der Verwaltungsgerichtshof sieht in der Auktion eine "geeignete Methode". Damit ist eine Neuauflage der "teuersten Auktion Europas" vom Tisch.

Der Mobilfunkbetreiber T-Mobile hatte gemeinsam mit Drei (Hutchison) Beschwerde gegen die im vergangenen Jahr stattgefundene Frequenzauktion eingebracht. Drei hatte kurz darauf aus unbekannten Gründen zurückgezogen. Nun erging das Urteil des VwGH (Verwaltungsgerichtshof). Und dieser weist die Beschwerde ab. Die Frequenzvergabe muss demnach nicht wiederholt werden.

T-Mobile verliert Beschwerde vor VwGH

Konkret brachte T-Mobile Beschwerde gegen die Ausschreibungsbedingungen, Versteigerungsregeln und auch deren Ausführung vor. Der VwGH begründet seine Entscheidung damit, dass "die Versteigerung eine geeignete Methode der Ermittlung des Werts der Frequenzen darstellt".

Ganz verloren sind aber die von den Mobilfunkern investierten knapp zwei Milliarden Euro nicht. Denn bereits vor geraumer Zeit wurde vom Infrastrukturministerium angekündigt, dass die sogenannte Breitbandmilliarde über den Erlös der Frequenzauktion finanziert werde.

"Sensible Frage" - Vergabe der Förderungen

Doch nach wie vor ist nicht geklärt wie die Förderung auf die drei bestehenden Mobilfunkprovider aufgeteilt werden wird.

Denn die genaue Verteilung des staatlichen Geldregens auf die einzelnen Anbieter sei „eine sensible Frage“, so T-Mobile-Austria-Chef Andreas Bierwirth im Oktober dieses Jahres. In der Vergangenheit hätten die „alternativen Anbieter“ oft kaum etwas von Förderungen bekommen. „Und lieber habe ich gar keine Förderung als eine unfaire Förderung“, so Bierwirth.

A1 investierte in die teuerste Frequenzauktion Europas (nach Einwohnerzahlen gemessen) über eine Milliarde Euro. T-Mobile liegt mit einer Summe von 654 Millionen Euro an zweiter Stelle. Drei zeigte sich sparsamer und investierte "nur" 330 Millionen Euro.

>> Verwaltungsgerichtshof (PDF)

(bg)

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