Sonderdividende: Anklage gegen Julius Meinl

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Der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft wird nach einer Weisenrats-Empfehlung genehmigt. Auch vier weitere Banker werden angeklagt.

Der Banker Julius Meinl und vier weitere Manager sollen in Sachen Sonderdividende der Meinl Bank angeklagt werden. Das Justizministerium wird den Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien genehmigen - und zwar auf Empfehlung des Weisenrates, war am Freitag im Ministerium zu erfahren. Der Vorwurf lautet, dass durch die 200-Millionen-Dividende die Eigenkapitalbasis bzw. der Haftungsfonds der Bank zu stark geschmälert wurde und die handelnden Manager dadurch Untreue begangen haben.

Im Jahr 2009 schüttete die Meinl Bank für das Geschäftsjahr 2008 eine „Sachdividende" mittels Aktien der Fondsgesellschaft in der Höhe von über 225 Millionen Euro aus. Das Geld ging an die holländische „Belegging-Maatschappij Far East", der die Meinl Bank gehört und die Julius Meinl zugerechnet wird. Angesichts möglicher Anlegerforderungen sollen in der damaligen Bilanz der Bank nicht ausreichend Rückstellungen gebildet worden sein. Das haben die Meinl-Verantowrtlichen stets zurückgewiesen. Sie verwiesen darauf, dass sie in der Bilanz 2009 weitere rund 16 Millionen Euro rückgestellt habe und sich ihre Rücklagen und Rückstellungen somit auf 60 Miillionen Euro erhöht hätten, was über das erforderliche Ausmaß hinausgehe.

Zusätzliche Brisanz erhielt die Causa, da die Kontrolleure der Finanzaufsicht über die umstrittene Dividendenausschüttung informiert waren. Die  Finanzmarktaufsicht erklärte dazu, man habe festgestellt, dass das Bankwesengesetz nicht verletzt wurde. Die Aufsicht habe das Ganze aber an die Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen Prüfung weitergeleitet.

Vier weitere Personen angeklagt

Neben Meinl sollen auch die Meinl-Bank-Direktoren Peter Weinzierl und Günter Weiß sowie zwei weitere Beschuldigte angeklagt werden.

Eigentlich wollte die von Christian Pilnacek geleitete Strafsektion den auf Anklage lautenden Vorhabensbericht nicht genehmigen - womit eine Weisung nötig geworden wäre. Deshalb wurde der im Frühjahr von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) eingerichtete Weisenrat mit der Sache befasst. Dieser war für die Anklage, also wird sie der Ressortchef genehmigen, hieß es aus dem Ministerium zur APA.

Die Causa Meinl hat zuletzt für Aufsehen gesorgt, weil bekannt geworden war, dass das Justizministerium in einer informellen Besprechung gegen die U-Haft für Meinl-Bank-Direktor Peter Weinzierl war. Der zuständige Staatsanwalt konnte sich mit seinem Haftantrag nicht durchsetzen. Die Grünen haben dies am Freitag noch scharf als "versteckte Weisung" kritisiert. Die Nicht-Verhängung der U-Haft wird von den Grünen als Beispiel dafür angeführt, dass es die "Großen" gegenüber der Justiz leichter hätten als die "Kleinen". 

Bank kritisiert vorverurteilende Ermitlungen

Die Meinl Bank kontert und erachtet sich nicht als Profiteur einer "Drei-Klassen-Justiz". Vielmehr zeige das mehr als sieben Jahre dauernde Verfahren, in dem es 46 Rechtsbrüche zulasten der Bank und deren Organe gegeben habe, "genau das Gegenteil", hieß es in einer Stellungnahme am Freitag. Die Grünen-Kritik sei eine "völlige Verkennung, ja Verkehrung der Fakten", meinte Meinl Bank-Pressesprecher Thomas Huemer.

Er verwies - noch ehe bekannt wurde, dass der Justizminister die Anklage in Sachen Sonderdividende genehmigen wird - in einer schriftlichen Stellungnahme darauf, dass die Bank seit sieben Jahren "öffentlichkeitswirksamen vorverurteilenden, ergebnislosen, harten Ermittlungen" ausgesetzt sei - mit der später als unverhältnismäßig verurteilten U-Haft und 100 Mio. Euro Kaution gegen Julius Meinl und von Gerichten festgestellten 46 Rechtsbrüchen der Ermittler etwa bei zwangsweisen Vorführungen oder elektronischer Überwachung. Damit werde "einem gesunden Institut vor den Augen der Öffentlichkeit das Leben schwer gemacht", beklagte Huemer.

(APA)

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