Julius Meinl V. muss doch vor Gericht

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ARCHIVBILD: JULIUS MEINL V.(c) APA/ROLAND SCHLAGER
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Der Weisenrat im Justizministerium sprach sich dagegen aus, die Anklage gegen mehrere Meinl-Banker in Sachen Sonderdividende abzudrehen. Jetzt kommt es zum Verfahren.

Wien. Sie hatten offenbar mächtige Fürsprecher im Justizministerium – doch jetzt wurde der öffentliche Druck offenbar zu groß: Wie gestern bekannt wurde, wird es eine Anklage gegen den Wiener Banker Julius Meinl V., gegen die Meinl-Bank-Direktoren Peter Weinzierl und Günter Weiß sowie gegen zwei weitere Beschuldigte geben. Der Vorwurf lautet unter anderem auf Untreue im Zusammenhang mit der Ausschüttung einer Sonderdividende.

Die Sache hatte zuletzt für reichlich Verwunderung in der Öffentlichkeit gesorgt: Die Staatsanwaltschaft Wien wollte die Meinl-Banker wegen der genannten Vorwürfe – für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung – anklagen. Der diesbezügliche Vorhabensbericht der Staatsanwälte stieß in der von Christian Pilnacek geleiteten Strafsektion des Justizministeriums jedoch auf Ablehnung. Bei Fällen mit großer Öffentlichkeitswirkung muss das Justizministerium die Anklage genehmigen.

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) befasste daraufhin den von ihm im Frühjahr eingerichteten unabhängigen Weisenrat. Und der gab gestern grünes Licht für die Anklage. Aus dem Ministerium verlautete gestern, Brandstetter werde die Anklage auf Basis des Weisenratsbeschlusses genehmigen.

In der Causa geht es im Wesentlichen um eine Sonderdividende im Ausmaß von 200 Mio. Euro, die die Meinl Bank im Jahr 2009 für das Geschäftsjahr 2008 ausgeschüttet hatte. Das Geld floss an die holländische Belegging-Matschappij Far East. Diese Gesellschaft gehört der Meinl Bank und wird Julius Meinl zugerechnet.

Kapitalbasis geschwächt

Der Vorwurf lautet: Die Kapitalbasis der Bank sei durch die ungewöhnlich hohe Ausschüttung reduziert worden, was im Lichte von offenen Anlegerforderungen unter anderem aus dem Skandal um die Immobiliengesellschaft Meinl European Land (MEL) unzulässig gewesen sei. Durch die hohe Ausschüttung sei es nicht möglich gewesen, ausreichend Rückstellungen für derartige Forderungen zu bilden.

Die Meinl-Bank-Verantwortlichen haben bisher alle Vorwürfe stets zurückgewiesen. Die Dividendenausschüttung sei voll im Rahmen der dafür vorgesehenen Gesetze und Regeln vorgenommen worden, hieß es.

Das Ringen um die Meinl-Anklage dauert im Justizministerium schon länger. Der entsprechende Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien war dem Ministerium schon vor Monaten übermittelt worden.

Zwischenzeitig hatte es große Aufregung gegeben, weil das Ministerium zwei Mal Versuche der Staatsanwaltschaft, U-Haft über Meinl-Bank-Direktor Peter Weinzierl zu verhängen, abgeschmettert hatte. Zum ersten Mal wollten die Staatsanwälte Weinzierl Ende November 2012 festnehmen lassen, ein zweiter Versuch war erst vor Kurzem gescheitert.

Die Ermittler hatten sich über eine ausgesprochen unkooperative Haltung Weinzierls bei den Ermittlungen beschwert und den Verdacht geäußert, der Meinl-Bank-Chef könnte wichtige Daten in Zusammenhang mit der Affäre vernichten. Der zuständige Untersuchungsrichter hatte den Haftantrag in beiden Fällen schon genehmigt, beide Male wurde die Angelegenheit aber von höherer Stelle abgedreht.

Beim zweiten Verhaftungsversuch vor wenigen Wochen gab es freilich keine dezidierte Weisung des Ministeriums. Der Sektionschef der Weisungsabteilung, Christian Pilnacek, und die Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Eva Maria Nittel, zogen sich aus der Affäre, indem sie den Haftantrag einfach „nicht zur Kenntnis“ nahmen. Die mit der Sache betrauten Staatsanwälte beharrten aber auf einer dezidierten Weisung.

Die Meinl Bank nannte die gegen Julius Meinl und die Meinl-Bank-Manager erhobenen Vorwürfe gestern „absurd“. Man werde diese vor einem unabhängigen Gericht widerlegen. Die Ausschüttungen seien offenbar im Einklang mit den Aufsichtsbehörden erfolgt. Im Aufsichtsrat der Bank sei zum fraglichen Zeitpunkt ein Vertreter der Finanzmarktaufsicht gesessen. Dieser habe keine Bedenken gegen die Transaktion geäußert. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.12.2014)

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