Notbetrieb am AKH: Deutlich weniger Operationen

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Im Wiener AKH machen sich die ersten Auswirkungen des neuen Arbeitszeitgesetzes für die Ärzte schon bemerkbar. Leidtragende sind vor allem die Patienten. Versorgungsengpässe gibt es auch in anderen Ländern.

Wien. Aufmunternd klingt er nicht, der folierte Hinweis am Eingang zur dermatologischen Ambulanz am Wiener AKH: „Aufgrund des mit 1. Jänner 2015 in Kraft getretenen Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes kommt es zu ausgeprägten Personalengpässen, die zu verlängerten Wartezeiten und vermehrter Rücküberweisung in den niedergelassenen Bereich führen können.“

Auch der Andrang auf die hämatologische Ambulanz für Blutkrankheiten einen Stock darunter ist am Donnerstagvormittag groß: Fast alle Stühle im Warteraum sind besetzt. „Die Ärzte beschweren sich schon seit Jahren über lange Arbeitszeiten und geringe Bezahlung“, meint Alfred Hajek. Er muss es wissen, kommt er doch schon seit fünf Jahren jeden Monat in die Ambulanz. Einmal habe er sogar fünf Stunden warten müssen.

Heute, an seinem ersten Termin im neuen Jahr, sieht es für Hajek jedoch gut aus: Nur eine dreiviertel Stunde habe es bis zur Blutabnahme gedauert. „Die Schwestern meinen, es ist ein guter Tag. Das große Chaos habe ich bisher noch nicht gemerkt“, erzählt er.

Doch in anderen Abteilungen gibt es bereits Engpässe. In der Ärzteschaft ist die Stimmung daher weniger gut. Durch den Anstieg der Patientenströme in den vergangenen Jahren sei das Versorgungssystem bereits vor dem Inkrafttreten des neuen Arbeitszeitgesetzes für Spitalsärzte ausgereizt gewesen, berichtet AKH-Betriebsratschef Martin Andreas. Daher sei es den Medizinern nicht möglich, die Situation eigenmächtig zu ändern.

Betriebsrat: Einigung in Sicht

Die Regelung sieht eine stufenweise Reduktion der Arbeitszeiten von 60 auf 48 Stunden pro Woche vor. Dadurch fallen gut bezahlte Überstunden und Nachtdienste weg.

Die Neuerung wirke sich insofern aus, als Kollegen nach einem Nachtdienst zwei Tage nicht arbeiten dürfen, erzählt eine AKH-Ärztin, die namentlich lieber nicht genannt werden will.

Der Betriebsrat der Medizinischen Universität Wien verhandelt daher mit dem Rektorat und dem Wissenschaftsministerium über eine Anhebung der Grundgehälter. Andreas hofft auf eine Lösung innerhalb der nächsten drei Wochen.

Bis zur Einigung sei mit Einschränkungen der OP-Kapazitäten von zehn bis 15 Prozent – in manchen Abteilungen sind das hochgerechnet 250 Operationen pro Jahr – und längeren Wartezeiten in den Ambulanzen zu rechnen. „Wir versuchen nach Möglichkeit, keine Verzögerungen für Patienten entstehen zu lassen“, sagt Andreas.

Der ärztlichen Direktion sind bisher keine Leistungseinschränkungen im Ambulanzbetrieb bekannt. In „einzelnen, medizinisch vertretbaren Fällen“ müssten jedoch Operationen verschoben werden, wurde der „Presse“ erklärt.

In den Spitälern des Wiener Krankenanstaltenverbundes (KAV) – anders als AKH-Angestellte sind Ärzte des KAV nicht dem Wissenschaftsministerium, sondern der Stadt Wien unterstellt – wurden Versorgungsengpässe durch eine Betriebsvereinbarung zwischen Dienstgeber und Ärzten vermieden, heißt es aus der Pressestelle. Eine dauerhafte Lösung ist das allerdings noch nicht.

Auch in manchen Bundesländern sind die Auswirkungen der Arbeitszeitregelung bereits spürbar. So sorgte die Schließung neurologischer Spezialambulanzen im Krankenhaus Ried für Aufregung: Pro Jahr entfallen 1000 Kontrolltermine. Patienten werden an den einzigen niedergelassenen Kassen-Neurologen im Bezirk verwiesen. Mittlerweile werden wieder Termine vergeben, aber mit Verzögerungen von bis zu sechs Monaten.

AUF EINEN BLICK

Ärztegehälter. Bisher wurden in Niederösterreich, Salzburg und der Steiermark Einigungen bei Gehaltsverhandlungen erzielt. Übergangsregelungen wurden im Burgenland, in Vorarlberg und den Wiener Landesspitälern getroffen. Noch keine Einigung gibt es in Oberösterreich und Tirol. In Kärnten will Landeshauptmann Peter Kaiser die Gehälter ohne Ärzte-Sanktus anpassen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.01.2015)

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