Heinisch-Hosek offen für "Nachschärfungen"

Heinisch-Hosek
Heinisch-HosekAPA/HERBERT NEUBAUER
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Die Bildungsministerin will sich die in den Bundesländern gesammelten Zahlen zum Schulschwänzen ansehen.

Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) kann sich bei einer Verweigerung der Mitwirkung von Eltern im Schulbereich "Nachschärfungen" vorstellen. Sie lasse sich konkret auch gerade die in den Bundesländern gesammelten Zahlen zum Schulschwänzen für das Jahr 2014 und vor allem die "Extremfälle" ausheben, hieß es aus dem Ministerium.

Seit dem Schuljahr 2013/14 gibt es ein neues Verfahren bei Schulpflichtverletzungen, das "im Fall des nicht regelmäßigen Schulbesuchs im Ausmaß von fünf Tagen, 30 Unterrichtsstunden in einem Semester oder drei aufeinander folgenden Tagen unentschuldigten Fernbleibens vom Unterricht" in Gang gesetzt wird. Ein fünfteiliger Stufenplan sieht dann zunächst verpflichtende Gespräche mit Eltern und Schülern sowie die Einschaltung von Direktor, Schulpsychologen, Schulaufsicht und eventuell Jugendwohlfahrt vor. Hilft das alles nicht, können Verwaltungsstrafen bis 440 Euro verhängt werden.

Bereit für Gespräche

Ob es konkret im Bereich der Schulpflichtverletzungen zu Änderungen komme, will Heinisch-Hosek aber noch offenlassen. Schon jetzt sei die Mitwirkungspflicht von Eltern durchaus in den Schulgesetzen geregelt. Für weitere Gespräche sei sie bereit - mit Landesschulrats-Präsidenten und Schulpartnern habe sie solche auch bereits geführt. Wichtig sei es aber auch, "die derzeit sehr emotionale Debatte sachlicher zu führen".

In absoluten Zahlen wurden übrigens 2013 im schülerstärksten Bundesland Wien auch die meisten Strafen wegen Schulpflichtverletzungen ausgesprochen: Insgesamt gab es in der Bundeshauptstadt 880 Straferkenntnisse bzw- -verfügungen. Bereits auf Platz zwei folgte überraschend das wesentlich schülerärmere Bundesland Salzburg mit 449 Strafen, gefolgt von Oberösterreich (399) und dem ebenfalls eher kleinen Vorarlberg (182). Niederösterreich kam auf 150 Strafen, Kärnten auf 119, Tirol auf 112, die Steiermark auf 57 und das Burgenland auf lediglich fünf.

(APA)

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