Serbien und Kroatien blitzen mit Genozid-Klagen ab

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NETHERLANDS ICJ TRIALS SERBIA CROATIAAPA/EPA/ROBIN VAN LONKHUIJSEN
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Die Nachbarstaaten warfen sich gegenseitig einen Völkermord während des Jugoslawien-Kriegs vor.

Serbien hat sich nach Auffassung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den Haag während des Krieges Anfang der 1990er Jahre nicht des Völkermordes an Kroaten schuldig gemacht. Das Urteil gab am Dienstag der Vorsitzende Richter des höchsten UNO-Tribunals, Peter Tomka, bekannt. Kroatien hatte 1999 eine entsprechende Klage erhoben und von Serbien Entschädigungszahlungen gefordert. Kurz darauf blitzte auch Serbien mit einer Genozid-Gegenklage ab.

Die gegenseitigen Vorwürfe im Detail: In der 2700 Seiten langen kroatischen Klage wurde Serbien für 12.500 Kriegstote und das Leiden von 7700 Kriegsgefangenen verantwortlich gemacht. Zudem wies die Klage auf die Zerstörung von 1500 Sakralobjekten hin. Kroatien verlangte von Serbien Angaben über 865 vermisste Kroaten sowie die Rückerstattung von etwa 25.000 Kunstwerken aus 45 kroatischen Museen, Bibliotheken und Privatsammlungen. Daneben wurde auch die Bezahlung des Kriegsschadens verlangt.

Serbien, das ursprünglich die IGH-Zuständigkeit zurückgewiesen hatte, beschuldigte in seiner 2010 eingereichten Gegenklage auf 500 Seiten den Nachbarstaat des Völkermordes während der kroatischen Militäroperation "Oluja" (Sturm) vom August 1995 zur Rückeroberung der Krajina. Damals wurden 1.719 kroatische Serben ermordet und etwa 250.000 vertrieben, heißt es in der Klage. Die serbischen Volksgruppe in Kroatien sei von zwölf Prozent im Jahr 1991 auf vier Prozent nach Kriegsende geschrumpft.

(APA/AFP/Reuters)

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