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Schubhaft
Schubhaft(c) Die Presse (Fabry Clemens)
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Im Vorjahr waren 5398 Menschen in Schubhaft. Der Menschenrechtsbeirat kritisiert seit Jahren die unzureichenden Haftbedingungen und die mangelhafte Rechtsberatung.

Die Schubhaft steht seit Jahren in der Kritik. Sowohl der Menschenrechtsbeirat als auch Rechtsanwälte fordern regelmäßig die Verbesserung der Haftbedingungen vor allem in den Wiener Anhaltezentren. In Schubhaft genommen wurden im Vorjahr 5.398 Personen. Sie haben in den Schubhaftzentren insbesondere an schlechter medizinischer Versorgung, mangelnder Rechtsberatung und zu wenig Beschäftigungsmöglichkeiten zu leiden, kritisiert der Menschenrechtsbeirat. Den Fall eines in Schubhaft genommenen Österreichers gab es bisher laut Innenministerium nicht.

Geregelt ist die Schubhaft im Fremdenpolizeigesetz, sie soll verhindern, dass sich Ausländer ihrer Abschiebung entziehen und "untertauchen". "Fremde können festgenommen und angehalten werden (Schubhaft), sofern dies notwendig ist, um das Verfahren zur Erlassung eines Aufenthaltsverbotes oder einer Ausweisung bis zum Eintritt ihrer Durchsetzbarkeit oder um die Abschiebung, die Zurückschiebung oder die Durchbeförderung zu sichern", heißt es in Fremdenpolizeigesetz dazu (Paragraf 76).

Dauern darf die Schubhaft innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren maximal 10 Monate. "Die Behörde ist verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die Schubhaft so kurz wie möglich dauert", heißt es dazu im Gesetz (Par. 8). Die Menschenrechtsanwältin Nadja Lorenz kritisiert allerdings, dass diese Bestimmung nur am Papier besteht. Eine amtswegige Haftprüfung ist nämlich erst nach sechs Monaten (und dann alle acht Wochen) vorgesehen.

Auch der Anwalt Georg Bürstmayr fordert eine regelmäßige Haftprüfung durch Richter, wie sie etwa auch für Untersuchungshäftlinge vorgesehen ist. "Bei der Schubhaft machen das Verwaltungsbeamte, die, wenn man das hochrechnet, im Lauf ihrer Karriere Jahrzehnte an Freiheitsentzug verfügen", kritisiert Bürstmayr. Außerdem seien die Bedingungen für die Schubhäftlinge insbesondere in den Wiener Anhaltezentren "deutlich schlechter als in Strafhaft", weil die Häftlinge statt eines offenen Vollzuges häufig 22 Stunden in ihren Zellen eingesperrt würden.

Der Vorsitzende des Menschenrechtsbeirats, Klaus Wielinger, kritisiert insbesondere die schlechte Gesundheitsversorgung (kaum Ärzte) und Rechtsberatung (kein muttersprachliches Informationsmaterial) der Schubhäftlinge. Für eine Verbesserung der Haftbedingungen bräuchte es aus seiner Sicht mehr Geld, aber auch engagiertes Personal, wie positive Erfahrungen mit dem offenen Vollzug in Graz und Vorarlberg gezeigt hätten. "Das ist eine Frage der Ressourcen, des Engagements und der Berufsethik des eingesetzten Personals", so Wielinger.

(APA)

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