Anwalt weist Doping-Vorwürfe gegen Walter Mayer zurück

Walter Mayer
Walter Mayer(c) Gepa (Dominic Ebenbichler)
  • Drucken

Der "ständige Rechtsanwalt" des umstrittenen Ex-ÖSV-Trainers meint, sein Schützling solle durch "Beugehaft" zu einem "Geständnis gezwungen werden". Man warte nur darauf, dass Mayer zusammenbreche.

Christian Pilz, nach eigenen Angaben "ständiger Rechtsanwalt" des seit fast zwei Wochen in U-Haft sitzenden Walter Mayer, hat am Montag die Doping-Vorwürfe gegen den ehemaligen ÖSV-Trainer zurückgewiesen. Dabei handle es sich um "vorsätzliche Falschmeldungen", so Pilz, der zur Wahrung von Mayers Interessen eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerichtet hat.

Mayer wird offenbar unter anderem von einem ehemaligen Bankräuber belastet, der in der Justizanstalt Stein eine mehrjährige Haftstrafe verbüßt haben soll. Von diesem soll Mayer EPO und Wachstumshormone gekauft, damit gehandelt und damit gegen das Anti-Doping-Gesetz verstoßen zu haben.

Laut Pilz treffen diese und darüber hinausgehende Behauptungen nicht zu, die Mayer mit dem Handel mit illegalen Substanzen in Verbindung bringen. Keiner der neben Mayer in der Doping-Affäre Festgenommenen stehe in irgendeinem Zusammenhang mit dem Ex-ÖSV-Trainer. "Gründe für die Verhängung der Untersuchungshaft liegen nicht vor", heißt es in dem Schreiben an den Menschenrechtsgerichtshof.

Die Staatsanwaltschaft Wien kenne "den psychischen Zustand des Walter Mayer und die Tatsache, dass er kein Geld hat" und warte "solange, bis er zusammenbricht und etwas Unrichtiges gesteht". Man wolle Mayer "durch Beugehaft zu einem Geständnis zwingen", behauptete Pilz weiter.

Staatsanwaltschaft dementiert scharf

Die Staatsanwaltschaft Wien und das Wiener Straflandesgericht traten den Anschuldigungen am Nachmittag scharf entgegen. "Das ist absurd", meinte Gerhard Jarosch, der Sprecher der Anklagebehörde. Mayer sei auf Basis einer richterlich bewilligten Festnahmeanordnung verhaftet worden: "Mehrere Haftgründe liegen vor." Es gebe eine "dichte Beweislage", Mayer werde nicht nur von einer einzelnen Person belastet.

Gerichtssprecher Christian Gneist wies die Behauptung zurück, dem offenbar vermögenslosen Mayer wäre keine Verfahrenshilfe bewilligt worden: "Wahr ist, dass die Verfahrenshilfe bereits am 30. März bewilligt wurde." Überdies wäre Mayer von Anfang an "von bis zu drei Wahlverteidigern" vertreten gewesen, betonte Gneist. Deren Mandat dürfte mittlerweile aus finanziellen Gründen zum Teil erloschen sein.

Ob die U-Haft über Mayer verlängert wird, entscheidet sich in 48 Stunden. Am Mittwochnachmittag findet im Straflandesgericht die nächste Haftprüfung statt.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.