Auf Gemeindekosten eingekauft: Haft für Amtsleiter

EISENSTADT: MUTMASSLICHER HALLOWEEN-SCH�TZE VOR GERICHT
EISENSTADT: MUTMASSLICHER HALLOWEEN-SCH�TZE VOR GERICHT(c) APA/HERBERT NEUBAUER (HERBERT NEUBAUER)
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Ein oberösterreichischer Amtsleiter wurde zu 15 Monaten Haft, davon fünf unbedingt, verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der derzeit suspendierte Amtsleiter einer Innviertler Gemeinde ist am Mittwoch im Landesgericht Ried in Oberösterreich zu 15 Monaten Haft, davon fünf unbedingt, verurteilt worden. Die Anklage warf ihm vor, 129 Mal um insgesamt 40.700 Euro privat auf Kosten der Kommune eingekauft zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mann soll von Jänner 2009 bis Mai 2013 u.a. einen Infrarot-Toaster, einen Luxus-Fernseher oder eine Lieferung Beton im Namen und auf Rechnung der Gemeinde geordert, aber für sich selbst verwendet haben. Die Staatsanwaltschaft legte ihm deshalb Veruntreuung unter Ausnutzung einer Amtsstellung zur Last.

Der Angeklagte gab aber nur einen Teil der Vorwürfe zu. Daher hatte das Gericht eine umfangreiche Zeugenliste abzuarbeiten, um festzustellen, ob die gekauften Waren tatsächlich in der Gemeinde Verwendung fanden bzw. an ihrem Bestimmungsort ankamen.

Die Buchhalterin der Kommune sagte etwa, sie habe Rechnungen immer an den Bürgermeister weitergeleitet, der sie abzeichnen musste - zunächst per Unterschrift, seit 2010 online. Es sei ihr dabei öfter aufgefallen, dass Rechnungen rasch genehmigt zurückkamen, auch wenn der Ortschef gar nicht da war. Als einmal eine Mauersäge angeschafft wurde, von der sich wirklich niemand erklären konnte, wozu die Gemeinde sie brauchen könnte, sei die Sache schließlich aufgeflogen.

Das Gericht glaubte zuletzt den Zeugen mehr als dem Angeklagten und sprach ihn schuldig. Bei der Strafbemessung wurde erschwerend der hohe Schaden, die Ausnutzung einer Vertrauensstellung und die Tat-Wiederholung über einen langen Zeitraum gewertet. Mildernd war die bisherige Unbescholtenheit, das teilweise Geständnis und die teilweise bereits erfolgte Schadenswiedergutmachung. Der Gemeinde wurden insgesamt 39.000 Schadenersatz zugesprochen, 6.000 sind schon geleistet worden. Der Beamte erbat drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab - somit noch nicht rechtskräftig.

(APA)

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