Wie schon bisher soll bis 2019 nur jede zweite Pensionierung nachbesetzt werden. Ausnahmen gibt es in Exekutive, Justiz und bei den Lehrern.
Der partielle Aufnahmestopp im öffentlichen Dienst wird zwar fortgeführt, dennoch zeigt der Personalplan im Finanzrahmen bis 2019 ein leichtes Mitarbeiterplus für den Bund. Grund sind zusätzliche Kräfte etwa im Bereich der Finanzpolizei und im Innenministerium.
Wie schon bisher soll bis 2019 nur jede zweite Pensionierung nachbesetzt werden, wird in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage festgehalten. Zugleich ist dort aber auch niedergeschrieben, wo es Ausnahmen von dieser Regel geben soll: In Exekutive und Justiz sowie bei den Lehrern, weiters ausdrücklich beim "administrativen Supportpersonal an den Schulen", bei der Arbeitsinspektion und bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit und der operativen Finanzverwaltung.
Investitionen statt Einsparungen
In einzelnen Bereichen wird nicht nur nicht gespart, sondern investiert. So gibt es, wie schon angekündigt, von 2016 bis 2018 jedes Jahr 250 zusätzliche Polizei-Planstellen, macht also insgesamt 750. Da der Personalstand dort bereits heuer erhöht wird, beträgt das Plus insgesamt 1000 Planstellen, wird in den Erläuterungen vorgerechnet. Im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl gibt es 125 zusätzliche Planstellen, im Bundesverwaltungsgericht 42. Damit will man der steigenden Zahl der Asylanträge Rechnung tragen. In der "operativen Finanzverwaltung" sind 450 zusätzliche Planstellen vorgesehen.
Im Bildungsressort gibt es keine Abweichung gegenüber dem bisherigen Finanzrahmen; das heißt allerdings auch, dass es keine zusätzlichen Planstellen gibt und der Personalstand im Bildungs- und Frauenministerium bis 2019 leicht sinken soll. Ein Personalplus hat dagegen das Infrastrukturministerium eingemeldet, in der Höhe von fast 160 Personen zusätzlich im kommenden Jahr. Fix sei all dies noch nicht, aber "sicherheitshalber" habe man die Mitarbeiter schon mal in den Personalplan geschrieben. Denn der Finanzrahmen muss unter allen Umständen eingehalten werden, "nur im Verteidigungsfall und bei Gefahr im Verzug ist eine Überschreitung" möglich, wird in den Erläuterungen gemahnt.
(APA)