Schwimmverband zu 125.000 Euro Schadenersatz verurteilt

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Der OSV wird das erstinstanzliche Urteil auf Schadenersatz für den ausgeschlossenen Klub Schwimmteam Delphin wohl anfechten.

Österreichs Schwimmverband (OSV) ist in erster Instanz zur Zahlung einer Schadenersatzforderung an das Schwimmteam Delphin in der Höhe von 125.000 Euro zuzüglich Zinsen und Prozesskosten aufgefordert worden. Das Klub-Obmann Christian Schneeberger vom Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen am Mittwoch zugestellte Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Berufung des OSV ist aber zu erwarten.

Die Geldforderungen basieren auf dem Ausschluss des Vereins aus dem OSV, wie es auch sieben weiteren Salzburger Vereinen und dem Salzburger Landesverband widerfahren ist. Verband wie Vereinen waren um den Jahreswechsel 2011/12 vom OSV nach einem zum Anwerben von Nachwuchsschwimmern veranstalteten Weihnachtsschwimmen u.a. Verstöße gegen Wettkampfbestimmungen vorgeworfen worden. Doch Prozesse gegen Verband wie auch Vereine gingen verloren.

Als erstem der betroffenen Vereine ist nun dem Schwimmteam Delphin der eingeklagte Schadenersatz zugesprochen worden. OSV-Rechtsreferent Arno Pajek war für die APA - Austria Presse Agentur für eine Stellungnahme vorerst nicht zu erreichen. Bei einer Pressekonferenz Ende März hatte der Jurist von Schadenersatzforderungen gegen den OSV in laufenden Verfahren von gesamt 280.000 Euro gesprochen, sich aber zuversichtlich gezeigt, dass im Endeffekt keine Zahlungen anfallen würden.

Gesamt rund 160.000 Euro

Schneeberger meinte im Gespräch mit der APA, dass neben den 125.000 Euro Zinsen und Prozesskosten an die 35.000 Euro ausmachen und jede Berufung aufgrund des höheren Streitwerts ebenso ins Geld ginge. Noch mögliche Instanzen sind das Oberlandesgericht und der Oberste Gerichtshof. Die Höhe des Schadenersatzes ergibt sich aus einem verlorenen Sponsorvertrag. Schneeberger: "Die Forderung der anderen sieben Vereine beläuft sich auf 70.000 Euro, die des Landesverbandes auf 100.000 Euro."

Dabei beziehe sich die vom Landesverband geforderte Summe nur auf die Zeit bis März 2014. Für danach könne laut Schneeberger eine weitere Forderung eingebracht werden. In all diesen anderen Fällen hat das Gericht aber noch nicht entschieden. Pajek hatte bei erwähnter Pressekonferenz angemerkt, dass man im OSV nicht wisse, wie man eventuelle Schadenersatzgelder begleichen soll. Bei Zahlungsunfähigkeit könnte es im Endeffekt unter Umständen zu Regressforderungen gegen OSV-Funktionäre kommen.

(APA)

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