Höhere Strafen für „Adelige“ gefordert

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Symbolbild (c) APA/HELMUT FOHRINGER
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Eine alte Norm sieht 14 Cent Strafe vor, wenn jemand einen Adelstitel führt. Die grüne Abgeordnete Daniela Musiol will die Strafe nun erhöhen. Doch das Gesetz steht im Verfassungsrang.

Adel verpflichtet. Heutzutage aber nur mehr dazu, Strafe zu zahlen. Schon 1919 wurde es verboten, sich als adelig auszugeben. Und diese Norm ist auch heute noch in Kraft, samt der damaligen Strafdrohung. Demnach droht Personen, die Adelsbezeichnungen im Namen führen, eine Verwaltungsstrafe von „20.000 Kronen“ oder „Arrest bis zu sechs Monaten“ (§ 2 Adelsaufhebungsgesetz). 20.000 Kronen – das war nicht wenig Geld: So betrug der Wochenlohn eines österreichischen Buchdruckers 1919 nur 105 Kronen, ein qualifizierter Metallarbeiter kam auf 280 Kronen. Heute aber sind 20.000 Kronen nach Inflation und diversen Umrechnungen nur mehr 14 Cent wert.

Die grüne Verfassungssprecherin Daniela Musiol will daher das Gesetz nun ändern. Sie brachte im Nationalrat einen Entschließungsantrag ein. Mit dem der „Presse“ vorliegenden Antrag soll die Bundesregierung dazu aufgefordert werden, eine Novelle samt höherer Geldstrafe für Leute, die sich als adelig bezeichnen, auszuarbeiten. Die jetzige Norm sei nämlich kein Zustand mehr, meint Musiol: „Eine derart niedrige Geldstrafe hat keinen abschreckenden Charakter und hält die Täter nicht davon ab, mit ihrem rechtswidrigen Verhalten aufzuhören“, sagt sie. Und verweist auf das republikanische Grundprinzip Österreichs.

Doch so einfach ist es gar nicht, die 20.000-Kronen-Strafe zu modifizieren. Denn die Norm steht im Verfassungsrang. Man benötigt also eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat, um schärfere Sanktionen zu beschließen. Der Verfassungsrang des Gesetzes ist auch der Grund dafür, dass sämtliche Umrechnungsvorschriften nicht auf die Strafdrohung durchschlugen.

„Freiherr“ erhielt zehn Cent Strafe

Dass das Gesetz aber nicht totes Recht ist, zeigt eine 2007 ergangene Entscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenats Wien (UVS). Ein Mann, der sich auf seinen Visitenkarten als „Helmut Freiherr von R-B.“ (der genaue Name ist in der Entscheidung anonymisiert) ausgab, wurde verurteilt. Der UVS sah aber von der Höchststrafe von 14 Cent ab und erachtete zehn Cent als Sanktion für ausreichend. Gleichzeitig ließ der UVS durchblicken, dass er die vom Gesetz ermöglichten Geldstrafen so oder so für nicht für geeignet hält, Personen von der Tat abzuhalten. Der Antrag des selbst ernannten Adeligen, in seinem Verfahren den einstigen Kanzler Wolfgang Schüssel zu vernehmen, war laut dem UVS übrigens „mangels Entscheidungsrelevanz abzuweisen“. Der „Freiherr“ hatte den Verdacht angemeldet, dass seine Verfolgung „höchstpersönlich“ vom republikanischen Kanzler beantragt worden sei.

Die jetzige grüne Initiative geht aber auf eine Bürgerbeschwerde zurück, die an Musiol herangetragen wurde. Demnach habe ein Habsburger im Rahmen einer ORF-Reportage über die einstige Herrscherfamilie gesagt, dass sich die Anrede „Erzherzog von Österreich“ quasi „gehöre“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.04.2015)

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