Dauerparker: Probebetrieb für neues Parkpickerl

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THEMENBILD: WIENER PARKPICKERL(c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
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Nach Verzögerungen soll im Herbst die Testphase für das elektronische Parkpickerl starten. Autobesitzern und Kontrolloren soll das den Alltag erleichtern.

Wien. 150.000 Wiener haben derzeit ein Parkpickerl für ihr Auto, um in ihrem (parkraumbewirtschafteten) Wohnbezirk von der Kurzparkzonen-Regelung befreit zu sein. Dass es sich dabei immer noch um das klassische blau-weiß gestreifte Parkpickerl handelt, liegt an technischen Problemen.

Denn eigentlich hätte das alte Parkpickerl schon 2013 durch eine elektronische Version mit Funkchip ersetzt werden sollen. Allein: Der Start verzögerte sich wegen technischer Probleme mehrmals, auch der zuletzt anvisierte Start mit Ende 2015 wird nicht halten.

Vielmehr soll es ab November einen Probebetrieb im vierten und fünften Bezirk geben: Wer ab 1.November sein Parkpickerl in diesen Bezirken verlängert oder ein neues beantragt, wird automatisch den neuen Parkkleber erhalten. Optisch wird sich dieser kaum vom alten Parkpickerl unterscheiden, allerdings soll er Autobesitzern wie Kontrolloren den Alltag erleichtern.

Zum Einsatz kommen passive RFID-Chips („Radio Frequency Identification“), die eine draht- und kontaktlose Datenübertragung zwischen Chip und dem Lesegerät der Kontrollore ermöglichen. Diese müssen ihr Lesegerät künftig nur in die Nähe des Parkpickerls halten und erhalten binnen zwei Sekunden dank einer auf dem Chip implementierten Identifikationsnummer alle nötigen Informationen, um festzustellen, ob das Auto rechtmäßig abgestellt ist. Tipp- oder Lesefehler kann man so künftig ausschließen. Auch Autos mit zugeschneiter Scheibe können dann problemlos kontrolliert werden.

Den Autobesitzern verspricht die zuständige MA67 dank des elektronischen Parkpickerls – das mit 1.September 2016 auch in allen anderen Bezirken mit Parkraumbewirtschaftung (1-9, 12, 14-17 sowie 20) zum Einsatz kommen soll – weniger bürokratischen Aufwand.

Weniger Bürokratie

Sämtliche Amtswege – etwa bei Verlängerung oder Rückgabe – werden dann einfach online abgewickelt. Bisher musste man etwa nach einem Umzug das alte Parkpickerl von der Scheibe kratzen und an die Behörde retournieren.

Für Autofahrer, die ihre Fahrzeuge ohne Parkpickerl in Kurzparkzonen parken, bleibt alles beim Alten: Bezahlt wird mittels Papier-Parkschein, per SMS oder über die Parken-App der Stadt. (mpm)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.04.2015)

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