Bericht: Cashpoint umgeht Automatenverbot

Der Sportwettenkette des deutschen Gauselmann-Konzerns, der in Wien Casino bauen will, dementiert die Vorwürfe. Die Finanzpolizei spricht von illegalem Glücksspiel.

Die Sportwettenkette Cashpoint umgeht laut einem Bericht des Onlinemagazins "Dossier" das Verbot von Glücksspielautomaten in Wien. In den Filialen würden Spielern PCs zur Verfügung gestellt, mit denen auf der Cashpoint-Website gezockt werden könne. Einsätze und Gewinne würden im Lokal ein- bzw. ausbezahlt. Cashpoint weist die Vorwürfe zurück. Die Finanzpolizei spricht von einem illegalen Angebot.

Lokalaugenschein

"Dossier" war laut dem am Mittwoch veröffentlichten Bericht an elf Cashpoint-Standorten zum Lokalaugenschein. Statt der seit Jahresbeginn verbotenen Glücksspielautomaten finde man handelsübliche Standcomputer mit Internetverbindung zur Cashpoint-Homepage vor. Dort werden Glücksspiele wie Roulette oder Blackjack angeboten.

Um die Computer nutzen zu können, benötige man eine "Membercard", die gegen Vorlage eines Ausweises am Schalter im Wettlokal erhältlich sei. Dort könne man auch Geld auf die Karte einzahlen. Nach dem Login an einem der PCs sei das zuvor eingezahlte Guthaben auf dem eigenen Account verbucht. Nach dem Spielen könnten sich die Kunden das Guthaben direkt am Schalter auszahlen lassen.

Stellungnahme via E-Mail

Weder bei Cashpoint noch im Anwaltsbüro, das die beiden Gesellschaften hinter der Sportwettenkette vertritt, war am Mittwoch für die APA jemand für eine Stellungnahme zu erreichen. Gegenüber "Dossier" wies Rechtsanwalt Martin Paar die Vorwürfe jedoch via E-Mail zurück. "Weder die Cashpoint Agentur & IT- Service GmbH noch die Cashpoint Entertainment AG veranstalten oder betreiben irgendwelche Glücksspiele in Wien oder sonst irgendwo in Österreich." Sofern in einzelnen Lokalen PCs aufgestellt sind, "handelt es sich um nichts anderes als bloße Internetzugänge, mithilfe welcher sämtliche Web-Inhalte abgerufen werden können. Wie in jedem anderen Internet-Café liegt es an den Nutzern der Computer, welche Seiten sie abrufen, welche Dienstleistungen sie in Anspruch nehmen bzw. welche Dinge sie kaufen."

Anders sieht das der Chef der Finanzpolizei, Wilfried Lehner. Im Unterschied zu einem Internet-Café stelle Cashpoint das Glücksspielangebot "unternehmerisch" bereit - sowohl "Tatort" als auch "Tatobjekt" seien "unzweifelhaft", wird Lehner von "Dossier" zitiert. "Auch wenn jemand auf einem PC gegen Entgelt Glücksspiel anbietet, bietet er illegales Glücksspiel an. Das Delikt ist genau das gleiche - ob Münzgewinnspielautomat oder PC", so der oberste Finanzpolizist.

Cashpoint wurde bereits im Februar mit mehreren Anzeigen wegen behaupteten illegalen Glücksspiels angezeigt, und zwar von der Plattform spieler-info.at von Gert Schmidt. Schmidt war einst ein scharfer Kritiker des niederösterreichischen Glücksspielkonzerns Novomatic, nun verfolgt man aber ein gemeinsames Ziel. "Wir können nichts dagegen haben, wenn sich jemand der Aufspürung illegalen Glücksspiels widmet", so ein Novomatic-Sprecher zur APA. Auch Novomatic, in Österreich mit seinen "Admiral"-Wettbüros Branchenführer und somit Konkurrent von Cashpoint, ziehe gegen die Illegalität zu Felde.

(APA)

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