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Steuern: Gutschrift für Geringverdiener schon 2015

Steuereform: Gutschrift früher, Lösung für Betriebe
Hans-Jörg SchellingAPA/GEORG HOCHMUTH
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Die Steuerreform wird jetzt noch geändert: SPÖ und ÖVP vereinbaren im Austausch auch Erleichterungen bei Betriebsübergaben.

Ein bisschen etwas geht immer: Bei der Steuerreform bedeutet dies, dass Bezieher niedriger Einkommen unter 11.000 Euro im Jahr nach Informationen der „Presse“ schon heuer von einer Negativsteuer mittels nachträglicher Steuergutschrift profitieren werden. Es geht dabei um immerhin rund 1,4 Millionen Betroffene, darunter Beschäftigte in Teilzeitjobs mit niedrigem Lohn oder Lehrlinge. Über die Details wurde am Montag noch beraten: Ins Auge gefasst wurde, dass die Gutschrift von derzeit 110 Euro jährlich vorerst auf 200 oder 220 Euro verdoppelt und dann ab 2016 wie vorgesehen auf 400 Euro erhöht wird. Mehrkosten: rund 50 Millionen Euro.

Mit dieser Änderung gegenüber der Koalitionseinigung zur Steuerreform Mitte März erfolgte vor dem Start der Begutachtung ein Zugeständnis an die SPÖ. Umgekehrt gibt es bei der Erhöhung der Grunderwerbsteuer nach Protesten der Wirtschaft und Hoteliers ein Entgegenkommen gegenüber der ÖVP. Denn die Steuer wird bei Betriebsübergaben mit einer Obergrenze in der Höhe von 0,5 Prozent des Gesamtwertes der Immobilie begrenzt. Für die Bemessung bleibt es jedoch dabei, dass künftig der höhere Verkehrswert statt des dreifachen Einheitswertes herangezogen wird. Allerdings wird auch die Freigrenze bei Betriebsübergaben deutlich – von 365.000 auf 900.000 Euro – angehoben. Für die Grunderwerbsteuer gibt es künftig eine gestaffelte Regelung von 0,5 Prozent für Vermögensteile bis 250.000 Euro; von zwei Prozent bis 400.000 Euro und von 3,5 Prozent für höhere Vermögensteile.

Während die Mehrkosten für die Steuergutschrift für heuer mit rund 50 Millionen Euro beziffert werden, wird bei den Erleichterungen bei Firmenübergaben mit geringen Einnahmen von fünf Millionen Euro gerechnet. Ebenfalls vorgesehen war im Zuge der Verhandlungen über letzte, strittige Details der Steuerreform am Montag, dass bei der Übergabe von Wohnraum/Eigentum, der/das von einer Witwe/einem Witwer als Hauptwohnsitz genützt wird, keine Grunderwerbsteuer fällig wird.

Kunden müssen Bon erhalten

Die Pflicht für elektronische Registrierkassen ab Jahresumsätzen von 15.000 Euro kommt – mit Ausnahmen etwa für Eis- oder Christbaumverkäufer (bei denen diese Kasse ab 30.000 Euro fällig wird). Neu ist: Der Kunde muss jetzt doch einen Kassabon als Beleg erhalten, um Händler von späteren Manipulationen abzuschrecken, weil der Bon kontrolliert werden könnte.

Damit geht der zweite Teil des Entwurf zum Steuerreformpaket, das insgesamt eine Entlastung von 5,2 Milliarden Euro ab 2016 bringt (Details siehe Grafik) heute, Dienstag, in eine ohnehin verkürzte Begutachtung. Es bleibt beim Ministerratsbeschluss am 16. Juni und im Nationalrat Anfang Juli.