Registrierkassen: Kunden müssen Belege nehmen

Registrierkassen: Kunden müssen Belege entgegennehmen
Registrierkassen: Kunden müssen Belege entgegennehmen(c) APA/ROLAND SCHLAGER (ROLAND SCHLAGER)
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Die Regierung schickt die letzten Teile der Steuerreform in Begutachtung. Die Wohnungsübertragung an Ehepartner wird erleichtert.

Die Regierung hat ihr Steuerreform-Paket im Ministerrat vorgelegt. Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) zeigten sich erfreut, nun auch die letzten Teile davon in Begutachtung schicken zu können. Wie berichtet, hatte man sich am Montag auf die letzten Punkte geeinigt - etwa, dass Bezieher niedriger Einkommen unter 11.000 Euro im Jahr schon heuer von einer Negativsteuer mittels nachträglicher Steuergutschrift profitieren werden.

Mitterlehner betonte am Dienstag, dass nicht nachgebessert, sondern eine "Präzisierung" vorgenommen wurde. Dargelegt wurden etwa die Details zur künftigen Registrierkassenpflicht. Für die Kunden bedeutet sie, dass man sich einen Beleg geben lassen und diesen zumindest bis zum Verlassen des Geschäfts behalten muss. Dort könnte dann kontrolliert werden.

Die Kontrolle der Kunden ist aber nicht das eigentliche Ziel des Finanzamtes, betonte Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) am Dienstag. Es werde daher auch keine Strafen geben, wenn jemand den Beleg nicht hat. Vielmehr geht es darum, die Firmen zur Ausstellung des Belegs zu bringen. Denn in deren Kasse müsse es den Nachweis des Geschäftes geben. Die Pflicht gilt für alle Unternehmen, die einen Jahresumsatz über 15.000 Euro haben oder ihr Geschäft überwiegend in Bar bzw. mit Bankomatkarte abwickeln.

Das Ministerium wird eine Reihe von Registrierkassen zulassen, auch einfache Chip-Lösungen um 300 oder 400 Euro. Auch wird die erstmalige Anschaffung mit 200 Euro gefördert, bis zu 2.000 Euro können sofort abgeschrieben werden. Damit will man die Kosten des Ankaufs abfedern.

Wohnungsübertragung an Partner bis 150 m2 steuerfrei

Wenn eine Wohnung, die der gemeinsame Hauptwohnsitz ist, zwischen Ehepartnern oder eingetragenen Partnern übertragen wird, so ist dies künftig bis zu einer Fläche von 150 m2 steuerfrei, kündigte Schelling an. Das gelte sowohl im Todesfall als auch unter Lebenden. Besteuert wird die Fläche über 150 m2 - bei 180 m2 gibt es also eine Steuer für 30 m2.

Im Rahmen der Steuerreform wird die Übertragung von Wohnungen und Grundstücken an Familienmitglieder künftig anders besteuert. Statt des dreifachen Einheitswertes wird ab 2016 der Verkehrswert als Basis der Besteuerung herangezogen. Für Wohnungen bis zu einem Wert von 250.000 Euro bedeute dies zumeist eine Verbilligung, so Schelling. Denn bis zu diesem Wert gilt eine Steuer von 0,5 Prozent auf den Verkehrswert statt 2 Prozent auf den dreifachen Einheitswert. Für einen Wohnungswert zwischen 250.000 und 400.000 Euro gelten zwei Prozent, darüber 3,5 Prozent.

Die Berechnung der Verkehrswerte soll unbürokratisch von Notaren vorgenommen werden können, versprach Schelling. Dazu werde per Vorordnung ein Immobilienspiegel festgelegt, in Überlegung sei jener der Wirtschaftskammer, dessen Tarife als Basis dienen. Der Notar muss dann nur noch individuelle Besonderheiten der Wohnung berücksichtigen, um den Verkehrswert zu bestimmen. Die Nebenkosten für die Wohnungsübertragung sollen sich durch die Verteuerung der Schenkungs/Erbschaftssteuer auf Immobilien nicht ändern, da sie auf den Gerichtsgebühren aufsetzen. Auch die jährlich von allen zu entrichtende Grundsteuer soll von der Umstellung der anlassbezogenen Grunderwerbssteuer nicht berührt werden.

Schelling warnt vor Hoffen auf weitere Änderungen

Nach der Einigung innerhalb der Regierung auf die letzten Details wird es laut Schelling im Zuge der Begutachtung keine großen Änderungen mehr geben. Der Verhandlungsspielraum sei "ausgereizt", sagte er. Die diversen Interessenvertreter sollten sich daher "keine Hoffnungen machen, dass noch großartige Änderungen möglich sind". Er sei optimistisch, die erforderliche Zustimmung der Opposition zu den Zwei-Drittel-Materien zu erhalten. Gegengeschäfte werde es aber keine geben, so Schelling.

Ganz so leicht dürfte es dennoch nicht werden: So verstärkte die Opposition am Dienstag ihre Kritik an der Reform. Die FPÖ will der Aufhebung des Bankgeheimnisses auch für Privatpersonen "großen Widerstand" entgegensetzen. Die Grünen kritisierten, dass die Reform zu einer Entlastung mittlerer und hoher Einkommen führe, während Bezieher kleiner Einkommen kaum profitieren. Anders als die FPÖ wollen die Grünen auf jeden Fall mit der Regierung in Verhandlungen über das Bankgeheimnis eintreten.

Ein "ganz klares Nein" zur Registrierkassenpflicht kam auch von der Klubobfrau des Team Stronach, Waltraud Dietrich. Sie sieht die Maßnahme in einer Reihe mit der Lockerung des Bankgeheimnisses und auch dem Rauchverbot. In einer Dringlichen Anfrage an Bundeskanzler Werner Faymann werde man diesen mit einer in Auftrag gegebenen Studie zu Wirten in der Steiermark konfrontieren. Nieos-Klubobmann Matthias Strolz sprach am Dienstag von einem Strohfeuer, "das Ganze wird schnell verpuffen". Hinzu komme, dass sich Unternehmer in Österreich nicht wertgeschätzt oder gestärkt fühlten.

(APA)

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Kommentare

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Sie hätte für starken Rückenwind für die mehr oder weniger schwächelnden Koalitionspartner sorgen sollen – vor allem bei den drei Landtagswahlen.

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