Wettbwerbshüter prüfen ob es bei Apples neuem Streaming-Dienst zu Absprachen mit den Musikplattenfirmen gab.
Bereits vor einem Monat wurde bekannt, dass Apple bei den Verhandlungen für seine neue Streaming-Plattform "Apple Music" nicht unbedingt mit Samthandschuhen vorgegangen sein soll. Wohl auch aus diesem Grund wurden die Wettbewershüter aktiv. Diese nehmen den neuen Musik-Streaming-Dienst von Apple unter die Lupe. Die Staatsanwaltschaften der Bundesstaaten New York und Connecticut prüfen, ob Musik-Konzerne von dem iPhone- und iPad-Hersteller unter Druck gesetzt werden, Apple Music zu bevorzugen.
Der noch relativ junge Streaming-Markt müsse vor geheimen Absprachen und anderem wettbewerbsfeindlichem Verhalten geschützt werden, erklärte ein Sprecher der New Yorker Staatsanwaltschaft.
Plattenlabel dementiert Absprachen
Universal Music Group erklärte, es habe keine Absprachen gegeben. Ein Apple-Sprecher lehnte einen Kommentar ab, der Generalstaatsanwalt in Connecticut war zunächst nicht zu erreichen. Einem Bericht des US-Magazins The Verge im Mai dieses Jahres erklärte ein Insider, dass Apple bereit sei "über Leichen zu gehen". Man habe der Plattenfirma sogar angeboten, die Lizenzgebühren zu übernehmen, die derzeit von YouTube getragen werden, sollten sie ihr Gratis-Angebot einstellen.
Apple hatte am Montag seinen neuen Dienst vorgestellt, über den Kunden für einen monatlichen Festpreis unbegrenzt Musik über das Internet abrufen können. Zu dem Angebot gehört auch ein 24-Stunden-Radiosender im Netz. Das Unternehmen aus dem Silicon Valley tritt damit gegen bestehende Streaming-Anbieter wie Spotify an. Experten trauen Apple allerdings angesichts Hunderter Millionen bestehender iTunes-Kunden und guter Kontakte in die Musikszene großen Erfolg zu.
Wettbewerbshüter nicht zum ersten Mal aktiv
Apple neigt bei der Einführung gerne ein wenig über das Ziel hinauszuschießen. Auch als der E-Book-Markt bereits fest in Händen von Amazon war, beschloss Apple sich mit den führenden Verlagshäusern zusammenzutun und handelte dabei aus, dass Bücher nirgends günstiger angeboten werden dürfen als in Apples iBookstore. Das US-Justizministerium verklagte Apple und fünf Verlagshäuser. Diese einigten sich schnell außergerichtlich. Apple wählte den Weg vor Gericht und verlor.
Ein vernichtendes Indiz waren damals die E-Mails zwischen Steve Jobs und den Verlagen. Darin schlug Jobs vor, dass man die eBooks zu einem höheren Preis verkaufen würde, um den Verlagen die Möglichkeit zu bieten, selbst zu entscheiden, wie hoch die Preise sein sollen. Außerdem lag die Einigung zur Preisbindung schriftlich vor.
(Reuters/Red. )