US-Gericht genehmigt Abschiebung von Demjanjuk

John Demjanjuk
John Demjanjuk(c) AP (Mark Duncan)
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Ein Berufungsgericht in Cincinatti hat den Antrag des früheren KZ-Aufsehers John Demjanjuk zurückgewiesen, sein Ausweisungsverfahren zu stoppen. Denn er konnte kein ausrichendes Gutachten bringen, dass er nicht Transportfähig sei.

Im Kampf gegen seine Ausweisung aus den USA nach Deutschland hat der frühere KZ-Aufseher John Demjanjuk vor Gericht eine Niederlage erlitten. Ein Berufungsgericht in Cincinnati im Bundesstaat Ohio wies am Freitag seinen Antrag ab, das Ausweisungsverfahren zu stoppen. Damit machten die Richter den Weg für eine Abschiebung Demjanjuks nach Deutschland frei. Ein Termin für eine Ausweisung stand zunächst nicht fest.

Ein Berufungsgericht in Cincinnati hatte dem 89-Jährigen eine Frist bis Ende April für eine gründliche ärztliche Untersuchung eingeräumt. So sollte geklärt werden, ob Demjanjuk die gesundheitlichen Voraussetzungen für einen Flug nach Deutschland erfüllt. Demjanjuks Anwälte argumentieren, der 89-Jährige sei zu krank, um den Transport nach Deutschland und einen Prozess durchzustehen. Nach Prüfung der medizinischen Unterlagen kam das Gericht nun zu dem Schluss, dass es dieser Argumentation nicht folgt.

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