Aus für „aggressive“ Schulwerbung

Bildungsministerium gibt restriktivere Linie vor. Werbung müsse für Kinder „sofort“ als solche erkennbar sein.

Wien. Es ist eine rührende Geschichte für Kinder im Volksschulalter: Eine Schulanfängerin eröffnet für ihr erstes Taschengeld ein Jugendkonto und darf davon abheben, damit sich ein bedürftiger Mitschüler eine Jause kaufen kann. Dass Schulleiter dieses Büchlein einer Bank an ihre Schüler verteilen, soll nicht mehr passieren. Das Bildungsministerium gibt nach mehreren Gerichtsentscheiden jetzt eine restriktivere Linie vor, was Werbung in der Schule angeht.

Seit mittlerweile fast 20 Jahren ist Werbung in Schulen prinzipiell erlaubt. Während Konsumentenschützer beklagen, dass sich ein „lebendiger Werbemarkt“ entwickelt hat und dessen „Auswüchse“ mehrfach (erfolgreich) vor Gericht bekämpft haben, unterstreichen werbende Institutionen, dass Schulbudgets aufgebessert werden – ein Argument, dem auch Schulen mitunter etwas abgewinnen können.

Werbung als „Nötigung“

„Aggressive Geschäftspraktiken“ wie die obige sollen aber keinen Platz haben, stellt das Ministerium klar. Geschenke wie Mitteilungshefte voller Werbung, gegen die der VKI klagte, sind tabu: Werbung müsse für Kinder „sofort“ als solche erkennbar sein – und dürfe nicht als Schulutensil daherkommen. Auf den Umfang der Werbung komme es nicht an. Auch wird klargestellt, dass Lehrer keine solchen Materialien verteilen dürfen. Werbung im Unterricht – wie es Banken praktizierten, deren Mitarbeiter Vorträge hielten, zugleich aber ihre Konten anpriesen – sei gar als „Nötigung“ zu werten.

Auf eine thematische Einschränkung (neben Alkohol und Tabak) weist das Ressort in seinem Rundschreiben extra hin: Produkte, die „aus Ernährungsgründen problematisch“ sind, dürfen nicht beworben werden – genauso wie solche, die „unter ausbeuterischen Bedingungen“ hergestellt wurden. (APA/beba)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.06.2015)

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