Handel will Nachbesserung bei Registrierkassenpflicht.
Wien. In Sachen Registrierkassenpflicht sieht die Wirtschaftskammer (WKO) weiterhin großen Handlungsbedarf. Der neue Obmann der Bundessparte Handel, Peter Buchmüller, fordert insbesondere Nachbesserungen bei der „Kalte-Hände-Regelung“. Diese hat bis dato mobile Händler wie Maroniverkäufer oder Inhaber von Marktständen von der Belegpflicht ausgenommen. Diese Ausnahme soll künftig nur mehr jenen Händlern gewährt werden, die weniger als 30.000 Euro netto Jahresumsatz haben. Damit seien rund 50.000 mobile Kleinbetriebe von der Registrierkassenpflicht betroffen.
Buchmüller – bisher als Chefverhandler bei den Verhandlungen zum Handelskollektivvertrag bekannt – kritisiert auch weitere Details der Neuregelung. Etwa dass Automaten wie der Zigarettenautomat bei einer Trafik künftig einen Beleg ausgeben müssen. Auch Rechnungen von Onlineshops müssen demnach nicht nur elektronisch, sondern auch in Papierform verschickt werden. „Das führt das Prinzip eines Onlineshops völlig ad absurdum“, sagt Buchmüller. Beides führe zu unnötigen Umrüstungs- und Mehrkosten.
Kampf um Mitarbeiterrabatt
Als einen Teilerfolg bezeichnete das neu formierte Team der Sparte Handel am Dienstag die Nachbesserung bei der Besteuerung der Mitarbeiterrabatte. Nach der am 16.Juni beschlossenen Regierungsvorlage zur Steuerreform, die noch den Nationalrat passieren muss, sollen Mitarbeiterrabatte nun bis zu 20 Prozent (statt zehn Prozent) steuerfrei bleiben.
Wenn die einem Mitarbeiter gewährten Rabatte 20 Prozent übersteigen, bleiben sie bis zu 1000 Euro (statt wie erst vorgesehen 500 Euro) steuerfrei. Die Regelung gilt für alle Branchen. Im Handel würden diese Rabatte ohnehin in kleinerem Umfang gewährt als anderswo, sagte Ex-Spartenobfrau Bettina Lorentschitsch am Dienstag und nannte die ÖBB, die Luftfahrt, den Bankensektor und die Brauereien als Beispiel für Betriebe, die besonders großzügige Mitarbeiterrabatte gewähren. (red.)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.06.2015)