Banken: Meldepflicht ab 50.000 Euro

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Banken müssen rückwirkend melden, wenn jemand mehr als 50.000 Euro von seinem Konto abgehoben oder auf sein Konto bekommen hat.

Wien. Der Fachbegriff lautet „Abschleicher“: Das sind Personen, die Schwarzgeld etwa in der Schweiz hatten und es vor dem Inkrafttreten des Steuerabkommens mit Österreich in ein anderes Land überwiesen haben. Die vorsichtigeren Steuerhinterzieher nach Singapur, die vermeintlich raffinierten nach Österreich, wo es damals noch ein strenges Bankgeheimnis gab.

Mit der Steuerreform fiel das Bankgeheimnis – und das wollen SPÖ, ÖVP und Grüne nun nützen, um den „Abschleichern“ auf die Schliche zu kommen: Nachträglich müssen österreichische Banken melden, wenn aus der Schweiz zwischen 14. April 2012 und 1. Jänner 2013 bzw. aus Liechtenstein zwischen 1. Jänner 2013 und 1. Jänner 2014 mehr als 50.000 Euro auf ein österreichisches Konto überwiesen wurde. Das sind die Zeiträume zwischen dem Abschluss der Steuerabkommen mit den beiden Staaten und dem Inkrafttreten.

Wer schon früher, als die Diskussion über die Abkommen gerade begann, sein Geld aus der Schweiz oder Liechtenstein abgezogen hat oder es von einem anderen Staat nach Österreich überwiesen hat, ist vor den Steuerbehörden sicher. Die Schweiz und Liechtenstein haben bereits ein Ansuchen Österreichs abgelehnt, die „Abschleicher“ zu melden.

Verhandlung am Freitag

Derzeit wird dieser Zusatz zum schon im Steuerreformpaket enthaltenen Bundesgesetz über die Meldepflicht von Kapitalabflüssen von Experten des Finanzministeriums erarbeitet. In dem Gesetzentwurf ist die rückwirkende Meldepflicht von Kapitalabflüssen von Konten ab 1. März 2015 vorgesehen. Das gilt neben Auszahlungen und Überweisungen auch für die Übertragung von Wertpapieren oder die Verlagerung in ausländische Depots, wenn die 50.000-Euro-Grenze überschritten wird.

Dass nun auch Kaptitalzuflüsse betroffen sind, kam auf Drängen des Grün-Abg. Bruno Rossmann zustande. „Wenn man die Steuerhinterzieher erwischen will, braucht man so eine Regelung“, erklärte Rossmann. In der Koalition hatte man zuerst Bedenken wegen des Verwaltungsaufwands und die lange Rückwirkung. Der Zeitraum wird nun als Verfassungsbestimmung festgeschrieben.

Morgen, Freitag, gibt es letzte Verhandlungen zwischen den Regierungsparteien und den Grünen zu diesem Punkt und dem Steuerreformpaket generell. Die Koalition benötigt wegen diverser Verfassungsbestimmungen die Stimmen der Oppositionspartei. (rie)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.07.2015)

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