Vorstoß für Zentralverwaltung von Personal und Pensionen

Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Sonja Steßl
Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Sonja Steßl APA (GEORG HOCHMUTH)
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Mit der Schaffung eines „Amtes der Bundesregierung“ sollen die Kooperation zwischen den Ministerien verbessert werden.

Wien. Das Vorhaben findet sich im aktuellen Regierungsabkommen von SPÖ und ÖVP aus dem Dezember 2013: Mit der Schaffung eines „Amtes der Bundesregierung“ sollen die Kooperation zwischen den Ministerien verbessert und dadurch Einsparungen erzielt werden. Während es in der Öffentlichkeit um dieses Projekt zuletzt still geworden ist, liefen hinter den Kulissen die Vorarbeiten.

Die Staatssekretärin im Bundeskanzleramt, Sonja Steßl (SPÖ), hat jetzt einen konkreten Vorschlag ausgearbeitet, dessen Kernpunkte der „Presse“ vorliegen. Bestimmte Dienstleistungen in der Staatsverwaltung sollen demnach zusammengefasst werden („shared services“), darunter etwa Ruhestandsangelegenheiten, also Pensionierungen, aber auch die Personalverwaltung oder die Aus- und Weiterbildung der rund 130.000 Bundesbediensteten.

60 Millionen billiger

Allein der ausdrückliche Vorstoß Steßls gemäß diesem Konzept, bis Ende dieses Jahres eine Kosten-Nutzen-Analyse über eine zentrale Personalverwaltung anzustellen, hat es in sich. Denn damit würde vom geplanten Amt der Bundesregierung in die Personalbelange der einzelnen Ressorts eingegriffen – und damit auch in die Macht der einzelnen Minister, die damit keine Freude haben werden.
Im Kanzleramt-Staatssekretariat ist die Position klar: Dort wird es als wenig sinnvoll angesehen, dass es weiterhin in allen Ministerien eigene Strukturen für eine Reihe operativer Aufgaben gibt. Steßl argumentiert in ihrem Konzept damit, dass nach Berechnungen des Bundeskanzleramtes mit einem Amt der Bundesregierung oder einem Servicezentrum der Bundesregierung – die Frage der Organisation muss noch festlegt werden – für alle Ministerien eine Einsparung von „mindestens 60 Millionen Euro in den kommenden fünf Jahren möglich wäre“.

Jedenfalls sollten auf diesem Weg Doppelgleisigkeiten in der staatlichen Verwaltung rasch und effizient abgebaut werden, lautet das Ziel. Denn sonst entstünden allein bei einem weiter uneinheitlichen Vollzug Mehrkosten.
Die Staatssekretärin drängt bei der Umsetzung zur Eile: „Ich bin daher dafür, dass wir so rasch wie möglich erste Schritte setzen und einen Grundsatzbeschluss vorbereiten.“ Die rot-schwarze Koalition muss an sich Interesse an einer baldigen Weichenstellung haben. Denn ursprünglich war das Amt der Bundesregierung für 2016 angekündigt worden. Bei der Zusammenlegung von Dienstleistungen geht es nach dem Vorschlag Steßls bei Weitem nicht nur um Ruhestandsangelegenheiten, sondern etwa auch um ein gemeinsames Management für Dienstleistungen oder eine einheitliche Grundausbildung für den öffentlichen Dienst.

Regierungsauftritt einheitlich

Die Zusammenlegung würde aber über die rein technische Verwaltung hinausgehen. Einer der von ihr vorgeschlagenen Punkte zielt daher auf einen einheitlichen Regierungsauftritt inklusive Grafikdienstleistungen ab. Ihr Plan sieht außerdem die Zusammenführung von Bibliotheken vor. Gleiches gilt für Druck-, Miet- und Raummanagement des Bundes. Ebenfalls vorgesehen ist ein zentrales Controlling von ausgegliederten Einrichtungen des Bundes. Die Zusammenlegung von Fuhrparks, also Dienstautos, Kooperation bei Dolmetschern sowie bei Sicherheitsfragen werden bereits seit Längerem überlegt und vorgeschlagen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.07.2015)

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